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  3. Hannover: "Ich habe es verdient": Lange Haft nach Säure-Attacke auf Ex-Freundin

Hannover
25.08.2016

"Ich habe es verdient": Lange Haft nach Säure-Attacke auf Ex-Freundin

Schwere Körperverletzung: Der Mann schüttete seiner Ex-Freundin Säure ins Gesicht.
Foto: Marius Becker (dpa)

Nach der Säure-Attacke auf seine Ex-Freundin muss ein 27-jähriger Mann 12 Jahre in Haft. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich unter Tränen bei seinem Opfer.

Nach der erschütternden Säure-Attacke auf eine junge Frau fällt das Landgericht Hannover am Ende ein Urteil, das die entstellte 27-Jährige und ihr Ex-Freund als Täter gleich im Saal akzeptieren. 12 Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung verhängt der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch am Donnerstag nach einer Verhandlung, in der zwischendurch Tränen fließen.

"Ich möchte keine Revision einlegen, in anderen Ländern hätte ich die Todesstrafe erhalten", sagt der 33 Jahre alte Verurteilte gleich nach dem Schuldspruch. Nichts anderes als die lange Haftstrafe habe er verdient. Auch die junge Frau als Nebenklägerin verzichtet auf eine Revision.

"Wir gehen davon aus, dass Sie absichtlich Frau Münstermann entstellen wollten und ihr deswegen Säure ins Gesicht gekippt haben", sagt Rosenbusch in der Urteilsbegründung. Nach der vorangegangenen Trennung habe er sich rächen wollen. Vorsätzlich, aber nicht mit Tötungsabsicht habe der Verurteilte am Tattag Mitte Februar gehandelt.

Verteidigung forderte siebeneinhalb Jahre Haft

Von dem ursprünglich angeklagten Mordversuch rückt der Richter daher ab, wie zuvor schon Anklage und Verteidigung, die auf zwölf beziehungsweise siebeneinhalb Jahre Haft plädiert hatten. Nicht aus einer Situation heraus, sondern nach stundenlanger Abwägung habe der Täter sich zu seinem Tun entschlossen, betont der Richter.

Mit einem Trägerkleid, das zeigt, wie weit der alles verätzende industrielle Rohreiniger von ihrer linken Gesichtshälfte in den Ausschnitt geflossen ist, verfolgt die zierliche 27-Jährige den Prozess mit einer Fassung, für die Gericht und Verteidigung ihr höchsten Respekt zollen.

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Schwerste Verletzungen listet die Kosmetikerin auf: Ihr linkes Ohr ist fast weggeätzt, ein Auge hat nur noch zehn Prozent Sehkraft, die Augenbrauen sind weg, ein Nasenloch ist zu, schmerzhafte Narben überziehen ihr Gesicht. Nachts plagten sie Albträume - "ich wache von meinen eigenen Schreien auf", sagt sie zu Prozessbeginn. Die Höhe der Strafe begründet das Gericht mit den schlimmen Verletzungen. "Die Narben werden dableiben bis zu Ihrem Tod", sagt Rosenbusch.

Eltern des Täters überwiesen 50.000 Euro Schmerzensgeld

Gleich zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte in seinem Geständnis auch sein Motiv umschrieben. Nach der Trennung habe er sich von seiner Ex-Freundin erniedrigt gefühlt. Mit der Attacke habe er ihren schlechten Charakter auf ihr Äußeres übertragen wollen. "Ich dachte, ich muss sie irgendwie hässlich machen", sagt er. Auch auf vorangegangene Trennungen von Freundinnen hatte er aggressiv reagiert. Ein Psychiater attestiert dem Fitnesstrainer zwar eine Persönlichkeitsstörung, hält ihn aber für schuldfähig. Für die von der Verteidigung angestrebte Einweisung in die Psychiatrie gab es somit keine Grundlage.

50 000 Euro als Schmerzensgeld ließ der Täter bereits von seinen wohlhabenden Eltern an das Opfer überweisen - aus der Sicht von Nebenklageanwalt Matthias Waldraff allenfalls ein Vorschuss auf ein Vielfaches an Entschädigung, das der Frau zusteht. Binnen Sekunden habe der Angeklagte das Leben der jungen, lebensfrohen Frau mit einer feigen Tat ausgewischt. Stündlich leide die 27-Jährige unter den Folgen der Tat, in den kommenden fünf bis sieben Jahren müsse sie mit weiteren Operationen rechnen. In seinem letzten Wort entschuldigt sich der Verurteilte unter Tränen bei seinem Opfer. "Es tut mir leid", sagt er. Michael Evers, dpa

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