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Bratwurststreit
03.05.2016

Imbissbetreiber verlieren kuriosen Bratwurststreit an A9

Im Bratwurst-Streit ist ein Urteil gefallen.
Foto: Martin Schutt (dpa)

Im Bratwurststreit an der A9 ist ein Urteil gefallen. Die Imbissbetreiber hatten von ihrem Rasthaus neben einem Parkplatz über einen Zaun hinweg Würste und Getränke verkauft.

Mit einem skurrilen Streit um einen Bratwurstimbiss an der Autobahn A9 in Thüringen hat sich am Dienstag das Verwaltungsgericht Gera befasst. Bei einem Vor-Ort-Termin auf dem Autobahnparkplatz "Rodaborn West" ging es um die Klage der Imbiss-Betreiberin Christina Wagner, die dort seit Jahren ihre Bratwürste über einen Zaun hinweg an hungrige Autofahrer verkauft. Dies darf sie künftig nicht mehr.

Die Verwaltungsrichter fällten noch vor Ort eine Entscheidung und wiesen Wagners Klage ab. Der Verkauf von Speisen und Getränken über den Zaun sei eine "strafrechtliche Sondernutzung", die der Klägerin nicht gestattet sei, sagte Gerichtssprecher Berns Amelung. Eine früher erteilte behördliche Untersagungsverfügung habe das Gericht "als rechtmäßig beurteilt". Für den Imbiss gebe es keine Konzession.

Bratwurststreit: 2012 hatte sich ein Autofahrer am Zaun verletzt

Rodaborn in der Nähe von Triptis an der A9 Richtung München wurde 1936 in Betrieb genommen und gilt als älteste Autobahnraststätte Deutschlands. Zu DDR-Zeiten war Rodaborn zeitweise eine Transitraststätte für Reisende aus dem Westen. Nach der Wende kam mit dem Ausbau der Autobahn 2004 das Aus.

Wagners Familie kaufte später die alte Raststätte in der Hoffnung, dort ihr Geschäft betreiben zu können. Mit einem großen Schild wirbt Wagner hinter dem Zaun für ihre "Original Thüringer Roster". "Bitte läuten oder laut rufen", heißt es dort. Mit dem Aus für die Raststätte lief 2004 aber die Konzession für den Betrieb aus.

Wagner wehrte sich mit ihrer Klage nun gegen ein vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr verfügtes Verkaufsverbot für Speisen und Getränke über den Parkplatzzaun. Die Behörde hatte ein Zwangsgeld von einigen tausend Euro angedroht, sollte der Verkauf nicht gestoppt werden.

Der umstrittene Bratwurstverkauf ist seit Jahren wegen des Zauns immer wieder in den Schlagzeilen. Im Jahr 2012 hatte sich ein Autofahrer aus der Schweiz schwer an der Hand verletzt, als er über den Zaun zum Imbissstand gelangen wollte und mit einem Ring hängen blieb. afp

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03.05.2016

(Verstoß NUB 7.2/Diskutieren Sie bitte sachlich!)