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  3. Millionenvilla in München: Jérôme Boateng muss 300.000 Euro an Makler zahlen

Millionenvilla in München
18.10.2017

Jérôme Boateng muss 300.000 Euro an Makler zahlen

Jérôme Boateng.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Auf dem Platz verteidigt er weltmeisterlich. Doch vor Gericht gelang ihm das jetzt nicht: Der Fußball-Star Jérôme Boateng muss 300.000 Euro Gebühr an einen Makler zahlen.

Jérôme Boateng muss einer Immobilienfirma 300.000 Euro Maklergebühr zahlen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Landgericht München I am Mittwoch.

Der Makler hatte dem Profi des FC Bayern München beim Hauskauf geholfen - und legte vor Gericht einen Vertrag vor, der im Mai 2016 geschlossen worden war. Laut Gericht muss sich Boateng an diese Abmachung halten. Da half es ihm auch nichts, dass er angeblich von einem Freundschaftsdienst ausging.

Die Männer hatten sich kennengelernt, weil ihre Kinder denselben Kindergarten besuchen. Der Makler war nach eigenen Angaben in erheblichem Maße an den Vorbereitungen für den Hauskauf beteiligt, vor allem an der Einholung eines Gutachtens und an den Kaufpreisverhandlungen. So habe er den Preis um eine halbe Million Euro heruntergehandelt. Boateng erwarb die Villa im Münchner Vorort Grünwald schließlich im Juni 2016 für 7,4 Millionen Euro.

Boateng zahlte Maklergebühr nicht

Boateng zahlte die Maklergebühr jedoch nicht, weil er die Abmachung als Freundschaftsdienst im privaten Rahmen verstanden hatte. Der Fußballer habe dem Makler schlichtweg vertraut, sagte sein Anwalt. Die Vereinbarung vom 18. Mai 2016 sei nicht wirksam, weil sie für Boateng völlig überraschend gewesen sei und ihn unangemessen benachteilige. 

Der Vorsitzende Richter hatte bei der mündlichen Verhandlung im Januar durchaus Kritik an dem Verhalten des Maklers geübt: An Boatengs Stelle wäre er auch enttäuscht, wenn ein naher Freund, "mit dem man herzlich engagiert WhatsApp-Kontakt pflegt", mit einer derartigen Provisionszahlung daherkäme.

Doch am Ende war es für das Gericht eindeutig, dass sich Boateng an den Vertrag mit dem Makler halten muss. Er sei auch nicht von ihm "überfahren" worden und habe genau gewusst, was er unterschreibe. Das gehe zum Beispiel aus mehreren WhatsApp-Nachrichten hervor, die sich die beiden gegenseitig schickten. dpa/AZ

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