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Baden-Württemberg
15.04.2014

Jetzt doch: Junge Frau mit Silikonbrüsten darf zur Polizei

Eine junge Frau mit Silikonbrüsten darf nach anfänglichen Bedenken nun doch eine Ausbildung bei der Polizei machen.
Foto: Boris Roessler, dpa/Symbolbild

Eine 20-Jährige wurde vom Polizeiarzt nach Hause geschickt, weil sie wegen Brust-Implantaten nicht für den Dienst geeignet sei. Die Frau wandte sich an den Landtag - und bekam Recht.

Nach anfänglichen Bedenken, darf eine junge Frau mit Silikonbrüsten nun doch eine Ausbildung bei der Polizei machen. Wie das Innenministerium in Stuttgart am Dienstag mitteile, wurde die Frau wegen einer bundeseinheitlichen Polizeiverordnung abgelehnt. Demnach wären Frauen mit Implantaten in der Brust, wegen erhöhter Verletzungsgefahr, nicht für den Dienst geeignet.´

Der Landtag muss die Petition nur noch beschließen

Die 20-Jährige war nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung im September 2013 vom Polizeiarzt nach Hause geschickt worden. Daraufhin wandte sich die Frau an den Petitionsausschuss des Landtags und bekam nun Recht. Es sei eine Einzelfallentscheidung gewesen und nachvollziehbar, warum die junge Frau sich unters Messer gelegt hatte, erklärte Innenminister Reinhold Gall (SPD)

Nach Auskunft des Innenministeriums muss der Landtag die Petition nur noch beschließen. Dies gilt als Formsache. Das Ministerium werde den Beschluss dann umsetzen.

In Berlin ging ein ähnlicher Fall vor Gericht

Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin dürfte eine Rolle bei der Bewertung des Stuttgarter Falls gespielt haben. Die Bewerbung einer Polizeianwärterin in Berlin wurde zurückgewiesen, weil ihre Brustimplantate ein zu großes Risiko im Einsatz seien. Das Verwaltungsgericht Berlin sah die Sache anders. Der Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin anhängig.

Die Klägerin hatte sich im Jahr 2012 vergeblich für den Dienst bei der Berliner Schutzpolizei beworben. Der Polizeipräsident lehnte sie seinerzeit mit der Begründung ab, sie sei wegen ihrer Brustimplantate gesundheitlich nicht für den Vollzugsdienst geeignet. So könne sie beispielsweise nicht die bei bestimmten Einsätzen erforderliche Schutzkleidung tragen, da der hiermit verbundene Druck das Risiko einer krankhaften Vermehrung von Bindegewebe berge.dpa

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