Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Raum Freiburg: Kind für Sex verkauft? Fragen von Fehlern und Schuld

Raum Freiburg
12.04.2018

Kind für Sex verkauft? Fragen von Fehlern und Schuld

Der ungeheuerliche Missbrauchsfall – eine Mutter verkauft ihren Sohn, damit er von Männern vergewaltigt werden kann – erschüttert derzeit nicht nur Baden-Württemberg.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Eine Frau soll ihren kleinen Sohn über das Internet für Vergewaltigungen angeboten haben. Der Freiburger Pädophilenfall wirft jede Menge Fragen auf.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen in Staufen bei Freiburg stehen Behörden und Gerichte in der Kritik. Obwohl die Polizei auf die Gefahr für das Kind aufmerksam machte und das Jugendamt reagierte, blieb der Junge letztlich in der Familie. Zwei Gerichte entschieden so. Der Fall, der nach Angaben der Ermittler alle bisher bekannten Dimensionen sprengt, wirft grundsätzliche Fragen auf. Eine politische Debatte über mögliches Behörden- und Justizversagen war überregional die Folge.

Was wird Jugendamt und Justiz vorgeworfen?

Justiz und Jugendamt wird vorgeworfen, den Jungen nicht ausreichend geschützt zu haben. Im März vergangenen Jahres hatte es Warnungen der Polizei gegeben, dass vom neuen Lebensgefährten der Mutter eine Gefahr für den Jungen ausgehen könnte. 

Wie wurde darauf reagiert? 

Das Jugendamt nahm den Jungen aus der Familie und alarmierte die Justiz. Diese schickte den Jungen zurück zur Mutter und untersagte dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften und laut Gericht mit einem Rückfallrisiko behafteten Lebensgefährten der Mutter, Kontakt zu dem Kind zu haben. Er und die Mutter hielten sich jedoch nicht an die Auflagen der Gerichte. Die Vergewaltigungsserie, die damals noch unentdeckt war, setzte sich fort.

Lesen Sie dazu auch

Warum haben Justiz und Jugendamt nicht reagiert? 

Kontrolliert wurden die Auflagen den Angaben zufolge nicht, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich. Zuständig für die Familie war das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald. Erst nachdem die Vergewaltigungsserie im Herbst vergangenen Jahres bekanntgeworden war, kam der Junge aus der Familie und in Sicherheit. Er ist inzwischen in staatlicher Obhut.  

Wurden Konsequenzen gezogen? 

Jugendamt und Gerichte haben im Januar vereinbart, den Fall gemeinsam aufzuarbeiten und die Öffentlichkeit rasch zu informieren. Ein erstes Treffen habe es gegeben, bestätigt ein Sprecher der Behörde. Zwei weitere seien terminiert. Konkrete Ergebnisse gebe es noch nicht. 

Gibt es weitere Vorwürfe?

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat im Landtag auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Sascha Binder bestätigt, dass es bereits früh Hinweise einer Bewährungshelferin an die Justiz gegeben habe, dass der als gefährlich eingestufte Lebensgefährte bei dem Jungen und seiner Mutter wohne, obwohl ihm das untersagt worden war und er unter Führungsaufsicht des Gerichts stand. Doch es wurde monatelang nicht reagiert. Zwischen Behörden und Gerichten habe es ein "enormes Kommunikationsdefizit" gegeben, kritisiert Binder.

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hat nach Bekanntwerden des Falls angekündigt, die Rolle von Behörden und Justiz in dem Fall untersuchen zu lassen. Ist das geschehen? 

Im Auftrag des Ministers prüfte die Rechtsaufsicht im Regierungspräsidium Freiburg die Arbeit des Jugendamtes in dem Fall. Ergebnis: Es habe in dem Amt keine Fehler oder Versäumnisse gegeben.

Was rät die Rechtsaufsicht?

Der Fall sollte landesweit zum Anlass genommen werden, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stellen zu verbessern. Neben dem Jugendamt seien Familiengerichte, Polizei, Strafjustiz und Staatsanwaltschaft sowie die Bewährungshilfe mit dem Fall befasst gewesen. Ziel sollte sein, deren Arbeit besser zu koordinieren. Die Landesregierung solle dafür die Grundlage schaffen.

Wie reagiert die Regierung? 

Minister Lucha selbst hat sich hierzu öffentlich bislang nicht näher geäußert. Die SPD im Landtag verlangt weitere Aufklärung. (Jürgen Ruf, dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.