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Prozess-Schulden: Kindermörder Gäfgen: Das Schmerzensgeld darf er nicht behalten

Prozess-Schulden

Kindermörder Gäfgen: Das Schmerzensgeld darf er nicht behalten

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    Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen muss seine 3000 Euro Schmerzensgeld an die Staatskasse zurückzahlen. dpa
    Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen muss seine 3000 Euro Schmerzensgeld an die Staatskasse zurückzahlen. dpa

    Die 3000 Euro, die dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen am gestrigen Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt zugesprochen worden sind, wandern laut der Frankfurter Staatsanwaltschaft zurück in die Kassen des Staats. Der 36 Jahre alte Gäfgen habe aus dem Mordprozess noch 71 000 Euro Schulden bei der Justizkassen. Diese müssten erst beglichen werden, so die Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag auf Nachfrage.

    Dem Entführer und Mörder des Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler waren am Donnerstag 3000 Euro plus Zinsen als Entschädigung zugesprochen worden, da ihm 2002 in einem Verhör der Polizei mit Folter gedroht worden war. Das hessische Gerichtsurteil hat in der Öffentlichkeit für viel Diskussion und Empörung gesorgt.

    Die Beamten hatten gehofft, durch diese Drohung von Gäfgen das Versteck des damals entführten Elfjährigen zu erfahren, um dessen Leben zu retten. Magnus Gäfgen führte die Polizisten daraufhin zu der Leiche des Jungen, den er schon am Tag der Entführung erstickt und in einem See versteckt hatte. dpa/AZ

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