Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Angst während des Verhörs: Kindermörder Magnus Gäfgen fordert 15.000 Euro Schmerzensgeld

Angst während des Verhörs
17.03.2011

Kindermörder Magnus Gäfgen fordert 15.000 Euro Schmerzensgeld

Archivbild von Magnus Gäfgen
Foto: bsc

Magnus Gäfgen, der wegen Mordes am Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilt wurde, will 15.000 Schmerzensgeld vom Land Hessen. Vor Gericht sagte er heute warum.

Magnus Gäfgen wurde wegen Mordes an dem elfjährigen Jakob von Metzler verurteilt. Doch der verurteilte Kindesmörder will 15.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen. Angeblich sei er während eines Polizeiverhörs gefoltert worden. Vor dem Landgericht Frankfurt hat Magnus Gäfgen die betreffende Vernehmung nach seiner Festnahme geschildert.

Schmerzen angedroht

Magnus Gäfgen sei von einem Polizisten Schmerzen angedroht worden, um das Versteck des entführten elfjährigen Jakob von Metzler zu erfahren, sagte Gäfgen. Es sei bereits ein Spezialist mit einem Hubschrauber unterwegs, der dazu ausgebildet sei "mir solche Schmerzen zuzufügen, wie ich sie noch nie erlebt habe", soll der Beamte ihm angedroht haben, so Gäfgen vor Gericht. Eine andere Äußerung habe er als Drohung aufgefasst, dass er aus dem Hubschrauber geworfen werden könnte, sagte der ehemalige Jura-Student.  Der Vernehmungsbeamte habe ihn mehrmals geschubst und mit dem Handballen geschlagen. Der verurteilte Kindermörder berichtete weiter: Nachdem er ihn an der Schulter geschüttelt habe, sei er mit dem Hinterkopf an die Wand geschlagen.   Auch sei ihm, soweit er sich erinnere, mit einer Wahrheitsdroge gedroht worden.

Magnus Gäfgen hatte angeblich Angst während des Verhörs

"Hilflosigkeit und Angst" habe er während der etwa zehnminütigen Vernehmung gespürt, so Magnus Gäfgen. Ob er während des Verhörs gefesselt war, da sei er sich nicht mehr sicher. Er gehe aber davon aus, so der 35 Jahre alte Mann. Aus Angst habe er letztendlich die Polizei zur Leiche des elf Jahre alten Jakob geführt.

Den kleinen Jakob entführt und erstickt

Der damalige Jurastudent hatte den elfjährigen Jungen am 27. September 2002 entführt und in seiner Wohnung erstickt. Von der Familie forderte er eine Million Euro Lösegeld. Kurz nach der Geldübergabe wurde Gäfgen festgenommen. Die Polizei wähnte Jakob noch am Leben und drohte dem Täter Gewalt an, um das Leben des Kindes zu retten. Daraufhin führte Gäfgen die Beamten zur Leiche an einem See. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn 2003 zu lebenslanger Haft. Seitdem klagt sich Gäfgen durch alle Instanzen.  Zuletzt landete sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Die Große Kammer bezweifelte, dass die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage reagiert haben. Sie bemängelte, dass die Beamten nur zu geringen Geldstrafen auf Bewährung verurteilt wurden. Die Verurteilung  Gäfgens zu lebenslanger Haft beanstandeten die Richter aber nicht.

Psychische Schäden habe er von der Gewaltandrohung der Vernehmung davongetragen, sagte Magnus Gäfgen am Donnerstag vor Gericht. Als Zeugen wurden der Vernehmungsbeamte und der damalige Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner geladen. Außerdem sollte ein Gutachter gehört werden. dapd

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.