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Illegales Filmportal: Kino.to-Chef verantwortet sich vor Gericht

Illegales Filmportal

Kino.to-Chef verantwortet sich vor Gericht

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    Für den Prozess gegen den Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to sind vier Verhandlungstage anberaumt worden. Foto: Tobias Kleinschmidt dpa
    Für den Prozess gegen den Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to sind vier Verhandlungstage anberaumt worden. Foto: Tobias Kleinschmidt dpa

    Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll von allen Kino.to-Machern am meisten profitiert und über Werbeanzeigen mehr als 6,6 Millionen Euro kassiert haben.

    Kino.to: Täglich bis zu 3000 neue Links

    Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Mit einem "parasitären Geschäftsmodell" habe der Leipziger mit Kino.to ein völlig neues Medium neben Fernsehen und Kino geschaffen, sagte Staatsanwalt Dieter Blum. Laut Anklage soll er zusammen mit weiteren Drahtziehern täglich bis zu 3000 neue Links zu illegal kopierten Filmen und Serien in das Portal eingestellt haben. Auf diese Weise machten sie Kino.to zu einer der meistgeklickten Webseiten mit bis zu vier Millionen Besuchern am Tag.

    Als der Druck der Behörden auf das illegale Portal zunahm, verlegte die Gruppe den Standort der Server von den Niederlanden nach Russland. Um einer dortigen Strafverfolgung vorzubeugen, untersagte der Kino.to-Chef jedoch, russische Filme zu verlinken.

    Kino.to: Bereits fünf Helfer verurteilt

    Geld verdiente die Gruppe über Werbeanzeigen, die auf der Seite geschaltet wurden. Mehr als 6,6 Millionen Euro sollen zwischen März 2008 und Juni 2011 zusammengekommen sein. Rund 1,6 Millionen Euro zahlte der Angeklagte laut Generalstaatsanwaltschaft an seine Mitarbeiter. Was mit dem übrigen Geld geschehen ist, konnte demnach noch nicht vollständig ermittelt werden. Der Anwalt des Angeklagten sagte, der Leipziger habe sich unter anderem ein Leben auf Mallorca finanziert. Über ein spanisches Konto verwaltete er auch die Einnahmen.

    Bisherige Urteile im Fall Kino.to

    Bislang gab es sechs Urteile gegen die Betreiber des illegalen Filmportals Kino.to.

    2. Dezember 2011: Das Amtsgericht verurteilt einen 33 Jahre alten Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

    7. Dezember 2011: Ein 27-Jähriger gelernter Auto-Mechaniker erhält vor dem Amtsgericht drei Jahre Haft. Als Administrator hatte er die Raubkopien auf Kino.to zugänglich gemacht.

    15. Dezember 2011: Ein 24-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen kommt mit 21 Monaten auf Bewährung davon. Er war ein sogenannte Uploader, der Raubkopien ins System von Kino.to eingespeist hat.

    22. Dezember 2011: Ein 47-Jähriger wird zu drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Er hatte einen Filehoster betrieben - einen Server, auf dem die illegalen Kopien gespeichert waren.

    11. April 2012: Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilt den 29-Jährigen aus Hamburg zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

    14. Juni 2012: Der Gründer und Chef von kino.to wird zu viereinhalb Jahren verurteilt. Er hatte ein Geständnis abgelegt.

    Am 22. Mai soll der Prozess gegen den 39-Jährigen vor dem Landgericht fortgesetzt werden. Dieses hatte zuletzt im April einen 29 Jahre alten Hamburger zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte als Chef-Programmierer für Kino.to gearbeitet. Zudem wurden bereits im vergangenen Jahr vier weitere Helfer verurteilt.

     Der gelernte Bodenleger hatte das Portal laut Anklage 2008 gegründet und professionell betrieben. Im Jahr 2011 sperrten die Behörden die Webseite, über die mehr als 135 000 illegale Kopien von Kinofilmen, Serien und Dokumentationen erreichbar waren.

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