Sonntag, 19. Mai 2013

06. April 2012 16:09 Uhr

Urteil in Stuttgart

Lange Haftstrafen für Betreiber von «Flatrate-Bordellen»

Zum Ende eines Mammutprozesses um Zuhälterei und Menschenhandel hat das Stuttgarter Landgericht zwei ehemalige Bordellbetreiber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Betreiber von "Flatrate-Bordellen" schuldig gesprochen.
Foto: dpa

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass  die 35 und 38 Jahre alten Männer den Kopf einer Bande bildeten, die  über Jahre hinweg junge Rumäninnen unter zum Teil falschen Versprechungen nach Deutschland lockte und sie zur Prostitution zwang, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.

Mehrjährige Haftstrafen für die beiden Männer

Die Männer hatten zudem für die Frauen keine  Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und so den zuständigen Stellen fast 1,8 Millionen Euro vorenthalten. Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten deshalb zu Haftstrafen von achteinhalb Jahren sowie fünf Jahren und drei Monaten.

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Mehrere ihrer über ganz Deutschland verstreuten Etablissements  hätten die Männer als sogenannte «Flatrate-Bordelle» betrieben, bei  denen Kunden gegen Zahlung von maximal 100 Euro die Dienste der  Frauen beliebig oft in Anspruch nehmen durften. Die Arbeitszeiten der Prostituierten betrugen dabei laut Gericht bis zu 14 Stunden täglich an sechs Tagen in der Woche. Auch bei Krankheit hätten die Frauen arbeiten müssen.

Verfahren dauerte über zwei Jahre

Je Kundenkontakt hätten die Verurteilten den Frauen in diesen  Einrichtungen weniger als fünf Euro Entgelt gelassen. «Das  übermäßige Profitstreben der Angeklagten auf Kosten der finanziellen Belange, der Gesundheit und nicht zuletzt der Würde  der Opfer durchzieht das ganze Tatgeschehen», erklärte der Vorsitzende Richter Claus Belling.

Mit dem rechtskräftigen Urteil vom Donnerstag endete ein mehr als zwei Jahre dauerndes Mammutverfahren rund um die beiden nun  verurteilten Menschenhändler. Die Beweisaufnahme hatte sich den  Angaben zufolge über 72 Verhandlungstage erstreckt, in denen über  40 Zeugen und Sachverständige dem Gericht Rede und Antwort standen.  Im Laufe des Verfahrens hatte das Gericht demnach bereits acht  weitere Angeklagte zwischen 28 und 41 Jahren wegen ihrer  Mitgliedschaft in der kriminellen Bande zu Gefängnisstrafen  zwischen eineinhalb Jahren und vier Jahren und neun Monaten  verurteilt. afp/AZ

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Schlagworte

Haftstrafe | Stuttgart | Urteil



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