Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Neuss: Lehrer wegen Freiheitsberaubung von Schülern verurteilt

Neuss
24.08.2016

Lehrer wegen Freiheitsberaubung von Schülern verurteilt

Der Realschullehrer hatte Schüler daran gehindert, das Klassenzimmer zu verlassen. (Symbolbild)
Foto: Stefan Sauer (dpa)

"Verwarnung mit Strafvorbehalt": In Neuss ist ein Lehrer wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden. Der Pädagoge hatte Schüler am Verlassen des Klassenzimmers gehindert.

Ein Realschullehrer ist in Neuss wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Der Amtsrichter sprach den Pädagogen am Mittwoch schuldig, beließ es aber bei einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt".

Als Auflage muss sich der Lehrer im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls drohen ihm 1000 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der 50-Jährige freigesprochen. 

Der Lehrer hatte einer lauten Schulklasse eine schriftliche Arbeit aufgebrummt. Nach dem Unterricht hatte er mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte per Handy die Polizei gerufen. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

25.08.2016

PK - Pädagogen posten hier nicht. Wenn ein Pädagoge seine Rechte und Pflichten und auch die seiner Schüler offensichtlich kennt ist er fehl am Platz. Erst recht dann, wenn er sich nicht zu helfen weiß.

25.08.2016

Eine Bekannte von mir unterrichtet eine bunte 8.& 9. Klasse, ihre Schüler erscheinen zwischen 8:00 und 9:30 Uhr. Meldung an die Schulleitung oder Eltern bleibt ohne Erfolg.

25.08.2016

Ja nee keine Ahnung wie man mit Pubertierenden umgeht. alles was ab 8:15 kommt fliegt definitif raus. Alle alle 2 bis 3 Schulstunden wird das Wissen abgefragt --- wer wenig weiss kriegt ne 5 wer garnichts weiss ne 6. Damit hätte sie die grössten Schreihälse entweder schon diszipliniert oder auf längere Sicht aus dem Klassenverband herausgelöst weil der Mittelwert aller 5 en eben 5 ist....und im Zeugnis zu nicht versetzt führt. Alternativ kann sie aber das Saufen anfangen... Nicht einsperrren aussperren- Begründung: stört den UNterricht. Glaub mir es macht viel mehr Spass mit mitarbeitenden Kindern zu arbeiten...

25.08.2016

Stimmt, aber auch das Aussperren bereitet den Schulen probleme, dürfen die nämlich nicht so einfach, weil sie während der Schulzeit die Aufsichtspflicht über die Schüler haben, sie dürfen den Schüler also nicht unbeaufsichtigt lassen....

Der Lehrer hat heute effektiv keinerlei Handhabe mehr, um die Disziplin durchsetzen zu können, und genau DIE Eltern die dafür sorgten dass es so ist, die beschweren sich hinterher, dass ihre Kinder nicht erzogen wären.

Erziehung ist aber nicht wirklich die Aufgabe der Schule, das was Eltern in den ersten 5 Jahren an Erziehung verpasst haben, kann keine Schule mehr aufholen, und wenn Eltern mehr Freund als Mama oder Papa sein wollen, weil wer erzieht und Grenzen setzt ist ja Böse, dann kommt genau DAS dabei raus.

25.08.2016

Na und? Wo ist denn da das Problem?

Wenn ich ein Problem nicht lösen kann - melde ich. Ist diese Instanz nicht in der Lage irgendwie zu reagieren - gehe ich eine Hierarchieebene weiter nach oben.

Wo ist das Problem? Traut er sich nicht weil er mal Oberschulrat werden will?

25.08.2016

Eigentlich fehlen mir die Worte...aber wenn man drüber nachdenkt, sind es wieder mal die Eltern, die dümmer sind als die Kinder. Immerhin müssen hier Eltern das ganze betrieben haben.

Und genau DAS ist der Unterschied zu früher...hätte ich sowas meinen Eltern erzählt, dann hätte ich zuhause auch noch Riesenprobleme bekommen, weil ich im Unterricht Mist gebaut hab...meine Eltern hätten mich wahrscheinlich eher auch zu ner Entschuldigung beim Lehrer gezwungen und die Aufgabe (Abschrift) hätten die sich auch nochmal vorlegen lassen...

Schaftft doch Schule einfach ab...wenn der Lehrer eh KEINERLEI Handhabe mehr hat, die Schüler überhaupt zu disziplinieren, was soll dann das ganze überhaupt noch?

25.08.2016

Früher sagte man, die armen Schüler, heute muß man sagen, die armen Lehrer, das sind doch die Sklaven der Schüler. Einerseits sollten sie die Kinder leren und erziehen, aber ohne irgend eine Handhabe. Selbst Strafarbeiten darf man den feinen Herrschaften nicht mehr aufgeben.

25.08.2016

Macht das Lehramt da überhaupt noch Sinn? Du stehst mit einem Fuss vor dem Kadi und musst dir jedes Wort überlegen. Das ist doch erst der Anfang und animiert geradewegs bei jedem kleinsten Vorfall den Lehrer anzuzeigen.

25.08.2016

@ Peter Schwein sein macht spass auch dem Lehrer....

@ Josef Klar macht das Sinn ... die Kollegen berichten von Realschülern oder 10. Klässlern die noch nicht einmal die Fläche einer zu tapezierenden Wand ausrechnen können. vom Einsatz von Formeln und deren Umstellung will ich garenicht reden...

25.08.2016

Natürlich macht es Sinn. Aber nur für solche die was von ihrem Job verstehen.