Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Neuseeland: Magaupload-Gründer Kim Dotcom muss vorerst nicht ins Gefängnis

Neuseeland
28.11.2014

Magaupload-Gründer Kim Dotcom muss vorerst nicht ins Gefängnis

US-Ankläger werfen Kim Dotcom Copyright-Verletzungen in Millionenhöhe vor.
Foto: David Rowland/Archiv (dpa)

Kim Dotcom soll in Neuseeland gegen Auflagen verstoßen haben. Er bleibt aber vorerst auf freiem Fuß. Der große Prozess gegen den Megaupload-Gründer beginnt ohnehin erst 2015.

Megaupload-Gründer Kim Dotcom alias Kim Schmitz erfährt erst in der kommenden Woche, ob er in Neuseeland wieder ins Gefängnis muss. Ein Richter in Auckland kam bei der Anhörung dazu am Freitag nicht zu einem Urteil und vertagte die Entscheidung erneut, wie neuseeländische Medien berichteten. Das Gericht wolle sich Montag wieder mit dem Fall beschäftigen. 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Dotcom ist in seiner Wahlheimat Neuseeland unter Auflagen auf freiem Fuß. Der gebürtige Kieler war im Januar 2012 auf US-Antrag vorübergehend festgenommen worden. US-Ankläger werfen Dotcom vor, Internetnutzer mit seiner Tauschplattform Megaupload zu Urheberrechtsverletzungen verleitet zu haben. Er habe dabei Millionengewinne gemacht. Sie wollen ihm den Prozess machen und fordern seine Auslieferung. Dotcom wehrt sich dagegen. Das Verfahren dazu soll im Juni 2015 beginnen.

Inzwischen dürfte das Vermögen von Dotcom, der sein luxuriöses Leben gerne öffentlich zur Schau stellte, deutschlich geschrumpft sein. Einige seiner Vermögenswerte wurden eingefroren. Zudem hat er nach eigenen Angaben zehn Millionen Dollar für Anwälte ausgegeben. Ende November twitterte der Internet-Unternehmer: "Es ist offiziell: ich bin pleite".

Kim Dotcom ist gegen Auflagen auf freiem Fuß

Dotcom habe nach Überzeugung der Ankläger gegen die Auflagen verstoßen, unter denen er seinerzeit auf freien Fuß kam, berichteten Medien. Deshalb wollten die Ankläger ihn wieder in Haft nehmen. Die Medien durften keine Einzelheiten nennen. Das Gericht hatte die Auflagen vergangene Woche bereits verschärft. So darf Dotcom keinen Hubschrauber benutzen und sich nicht mehr als 80 Kilometer von seinem Anwesen entfernen. 

Kim Dotcom mit Familie, Hund und Nashorn.
17 Bilder
Das Mega-Leben des Kim Dotcom
Foto: @KimDotcom, Twitter

Dotcom lebte in Neuseeland bislang auf großem Fuß. Viele seiner Luxusfahrzeuge und andere Vermögenswerte wurden aber beschlagnahmt. Er ist nach eigenen Angaben durch die hohen Anwaltskosten jetzt pleite. Im Mai trennte er sich von seiner Frau Mona, die aber mit den fünf Kindern weiter auf seinem Anwesen wohnt. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.