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Urteil
12.07.2013

Mann lässt Ehefrau bespitzeln - sie muss Kosten für Detektiv übernehmen

Der Bundesgerichtshof hat am Freitag beschlossen, dass die Ex-Frau im Unterhaltsstreit die Detektivkosten ihres ehemaligen Ehemannes übernehmen muss, wenn sie mit einem anderen Mann zusammen lebt. (Symbolbild)
Foto: Ronald Wittek (dpa)

Im Unterhaltsstreit darf ein geschiedener Ehemann Detektivkosten seiner Ex-Frau in Rechnung stellen -aber nur unter einer Bedingung. Das urteilte der BGH am Freitag.

Ein geschiedener Ehemann darf im Unterhaltsstreit mit seiner Ex-Frau einen Detektiv einsetzen und ihr die Kosten dafür in Rechnung stellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn er durch den Detektiveinsatz nachweisen kann, dass die ehemalige Gattin mit einem anderen Mann zusammenlebt, teilte der Bundesgerichtshof in einem Freitag veröffentlichten Beschluss mit.

Detektivische Beobachtungen sind dabei erlaubt und erstattungsfähig.

Ex-Frau muss Detektivkosten übernehmen - GPS-Überwachung jedoch "unverhältnismäßig"

Die totale Überwachung der Ex-Frau durch einen GPS-Sender lehnt der BGH hingegen ab. Der Entscheidung zufolge müssen die ausgespähten Partner nur die Kosten für die vor Gericht zulässigen Beweismittel tragen. Somit können zu den Prozesskosten zwar auch Detektivkosten gehören, heimlich angebrachte GPS-Sender seien allerdings unverhältnismäßig.

Das umfassende personenbezogene Bewegungsprofil verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Mann hätte aus Sicht des BGH die neue Beziehung auch "mit einer punktuellen persönlichen Beobachtung" nachweisen können. Somit bleibt er auf den Kosten für die GPS-Bespitzelung sitzen. AZ/dpa/afp

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