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  3. Prozess in Frankreich: Mann stirbt nach 56 Schnäpsen - Wirt wird verurteilt

Prozess in Frankreich
27.05.2015

Mann stirbt nach 56 Schnäpsen - Wirt wird verurteilt

Weil er 56 Schnäpse auf einmal trank, ist ein 56-Jähriger in Frankreich gestorben. Symbolbild
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Nach dem 56. Schnaps ist in der französischen Stadt Clermoant-Ferrand ein 56-Jähriger gestorben. Nun hat ein Gericht entschieden, dass auch der Barbetreiber Schuld daran trägt.

Es begann mit einem Trinkwettbewerb und endete in einer Tragödie: Ein Mann stellte sich in Frankreich einem Trinkrekord. Mit dem 56. Schnaps hatte er ihn gebrochen. Doch am nächsten Tag starb er im Krankenhaus.

Der Betreiber der Bar wurde vom Strafgericht in der zentralfranzösischen Stadt Clermont-Ferrand zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der "fahrlässigen Tötung durch eine bewusste Verletzung der Sicherheits- und Vorsichtspflichten" schuldig und verhängte zudem ein einjähriges Berufsverbot gegen ihn.

In seiner "Starter"-Bar im Zentrum von Clermont-Ferrand hatte ein 56-Jähriger im Oktober 56 kleine Gläser mit hochprozentigem Alkohol - sogenannte Shooter - in kürzester Zeit heruntergestürzt. Er brach damit einen Rekord der Bar, der auf einer Tafel vermerkt war. Der mehr als 110 Kilogramm schwere Koloss, der den Abend mit seiner Tochter und Freunden verbrachte, wurde vollkommen betrunken nach Hause gebracht. Sanitäter brachten ihn später in eine Klinik, wo er am nächsten Tag verstarb.

Nicht nur der Schnaps: Auch Atemwegsprobleme hätten zum Tod führen können

Während des Prozesses räumte der Barbetreiber ein, dass es ein "Fehler" war, den bisherigen Trinkrekord auf einer Tafel festzuhalten. Am Tod des Gastes habe er aber keine Schuld. Sein Anwalt sagte, der Mann habe sicherlich zu viel Alkohol getrunken, Druck habe aber vor allem dessen Tochter ausgeübt. Er habe auch unter "Atemwegsproblemen" gelitten und sich zudem "verschluckt".

"Man kann nicht von jedem Gast, dem man Alkohol serviert, ein Gesundheitszeugnis verlangen", sagte der Anwalt. Gegen die Verurteilung seines Mandanten kündigte er Berufung an. Das Urteil sei "von Emotionen geleitet" und von der "unbewussten Absicht, ein Exempel zu statuieren". afp

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