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Niederlage
20.08.2017

Missbrauchsverfahren gegen Polanski geht weiter

Roman Polanski 2016 in Katowice, Polen.
Foto: Andrzej Grygiel (dpa)

Auch die Fürsprache seines Opfers hat nichts genutzt: Das 40 Jahre alte Missbrauchsverfahren gegen Regisseur Roman Polanski läuft weiter. Ein Richter in Los Angeles lehnt die Einstellung erneut ab. Eine Reise in die USA könnte für den Oscar-Preisträger Haft bedeuten.

Regisseur Roman Polanski hat vor einem kalifornischen Gericht erneut eine Niederlage erlitten. Richter Scott Gordon lehnte ein Gesuch des 84-jährigen polnisch-französischen Filmemachers ("Der Pianist", "Tanz der Vampire") auf Einstellung eines Missbrauchsverfahrens ab.

Das teilte das Gericht in Los Angeles am Freitag mit. Im Falle seiner Rückkehr in die USA muss Polanski somit weiterhin eine Haftstrafe wegen eines vor 40 Jahren begangenen Sexualverbrechens befürchten.

1977 hatte Polanski unerlaubten Sex mit der damals 13-jährigen Samantha Geimer in der Villa des mit ihm befreundeten Schauspielers Jack Nicholson zugegeben. Er verbrachte 43 Tage in einem Gefängnis unter psychiatrischer Beobachtung. Im Gegenzug für sein Geständnis wollte der damalige Richter von einer langen Haftstrafe absehen. Unmittelbar vor der Strafmaßverkündung gab es aber Zweifel an dieser Zusage, Polanski floh nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Geimer hat sich wiederholt für ein Ende der Strafverfolgung ausgesprochen, zuletzt im Juni bei einer Anhörung vor Richter Gordon in Los Angeles. Sie stellte sich hinter einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Beendigung der Strafverfolgung.

Aus Sicht der kalifornischen Justiz ist der Regisseur ein flüchtiger Gesetzesbrecher, der den Auflagen des zuständigen Gerichts nicht Folge leistet.

Bereits im April erteilte das Gericht Polanskis Gesuch eine Absage. Anwalt Harland Braun hatte zuvor erklärt, dass sein Mandant den Fall hinter sich bringen wolle, auch um wieder in die USA reisen zu können. Braun argumentierte, Polanski habe schon 1978 eine Strafe in den USA verbüßt und 2009 und 2010 zudem weitere Monate unter Hausarrest in der Schweiz verbracht. Er pochte auf eine Garantie, dass Polanski in den USA keine weitere Haftstrafe absitzen müsse.

Dieses Versprechen wollte Richter Gordon aber nicht geben. Er lehnte es auch ab, ein Strafmaß in Abwesenheit Polanskis auszusprechen. Der Regisseur müsse dafür persönlich in Los Angeles vor Gericht erscheinen.

Die Begegnung mit dem Regisseur beschrieb die 54-jährige Geimer vor Journalisten als "unangenehm", aber "weniger traumatisch", als viele angenommen hätten. "Ich war ein junger, sexuell aktiver Teenager, und es war eine beängstigende, aber keine unübliche Sache." Auf die Frage, ob sie Polanski für einen Pädophilen halte, antwortete die Frau: "Ich war fast 14, nicht 10."

In einem Brief an die Staatsanwaltschaft hatte Geimer im April der Anklage das Vertuschen von Prozessfehlern und korrupte Machenschaften vorgeworfen. Über Jahre hinweg habe die Behörde es unterlassen, die Wahrheit ans Licht zu bringen, so der Vorwurf.

Geimer und Polanskis Anwälte forderten auch die Veröffentlichung von bisher unter Verschluss gehaltenen Aussage-Mitschriften. Dabei ging es um eine Aussage des früheren US-Staatsanwalts Roger Gunson, der das Missbrauchsverfahren gegen Polanski 1977 leitete. Er soll 2010 wichtige Äußerungen gemacht haben, die Polanskis Gesuch untermauern könnten, dass er seine Strafe in den USA damals bereits abgesessen habe. Richter Gordon sprach sich am Freitag gegen die Offenlegung dieser Dokumente aus.

Gerichtsbescheid nach Deadline.com

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