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Aids
19.01.2017

Mit HIV angesteckt: Frau fordert Schmerzensgeld von Mann

Eine Frau wurde mit HIV angesteckt - und fordert in München Schmerzensgeld.
Foto: Britta Pedersen (dpa)

Gibt es Schmerzensgeld bei einer HIV-Ansteckung? Eine Frau fordert in München 160.000 Euro von einem Mann, der sie mit dem Virus angesteckt haben soll.

Eine Frau fordert vor dem Oberlandesgericht München 160.000 Euro Schmerzensgeld von einem Mann, der sie mit HIV angesteckt haben soll. Die heute 60-Jährige hatte ihn 2012 kennengelernt und nach eigenen Angaben vor dem ersten Sex einen HIV-Test verlangt, weil seine frühere Lebensgefährtin an einer Immunschwäche gestorben war. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen HIV-Test gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung.

Frau fordert Schmerzensgeld wegen HIV-Ansteckung

Vor Gericht ging es am Mittwoch etwa um den Zeitpunkt der Ansteckung. Dazu wurde ein sachverständiger Arzt gehört. Der Zeitpunkt ist aus Sicht des Gerichts wichtig, weil es die Möglichkeit gibt, dass die Klägerin schon Zweifel an dem fälschlich behaupteten Test gehabt haben könnte. In dem Fall könne eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" der Frau nicht ausgeschlossen werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben. Die Klägerin wischte sich bei den Ausführungen des Arztes immer wieder Tränen aus den Augen.

Doch für die Frau kam noch schlimmer: Selbst die Anwältin des Beklagten entschuldigte sich bei den Prozessbeteiligten dafür, dass sie im Auftrag ihres abwesenden Mandanten die Expertise einer Ärztin vorlas, in der es hieß, das HI-Virus gebe es überhaupt nicht und die Immunschwächekrankheit Aids habe damit rein gar nichts zu tun. Der Anwalt der Beklagten bezeichnete die Ausführungen der Ärztin als "weiteren Schlag ins Gesicht" seiner Mandantin..

Frau steckt sich bei Mann offenbar mit HIV an und fordert Schmerzensgeld

Das Landgericht München hatte in vorheriger Instanz ein Schmerzensgeld von 110.000 Euro bewilligt, wogegen der Beklagte Rechtsmittel einlegte. Die Klägerin wiederum legte Anschlussberufung ein und erhebt nun wieder ihre Ursprungsforderung von 160.000 Euro. Ein Urteil will das Gericht am 8. Februar verkünden.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine HIV-Infektion die Justiz beschäftigt. Nach Angaben der Deutschen Aids-Hilfe gab es seit 1987 50 Strafrechtsprozesse, von denen zwei noch nicht abgeschlossen sind. Zivilprozesse kämen seltener vor. Die Aids-Hilfe weiß nach Angaben ihres Sprechers Holger Wicht von dreien.

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Die Deutsche Aids-Hilfe lehnt die Strafbarkeit der HIV-Übertragung ab. Sie bürde, so die Begründung, Menschen mit HIV einseitig die Verantwortung auf. Jeder Mensch könne und müsse selbst für Schutz sorgen.

Aids: HIV weiter ein Problem

In Europa wird viel Aufklärung zu HIV und Aids betrieben. Doch in der EU und Staaten des Wirtschaftsraums gab es 2015 immer noch rund 30.000 neue Erkankungen.

Das größte Problem ist laut Weltgesundheitsorganisation, dass viele Betroffene nichts von ihrer Erkrankung wüssten. Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, kommt zu dem Schluss: "HIV/Aids ist nach wie vor ein ernstes Problem in Europa." AZ, dpa

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