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  3. Schmerzhafter Streich: Stuhl weggezogen: Schüler hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

Schmerzhafter Streich
28.07.2015

Stuhl weggezogen: Schüler hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor Gericht. Dort ist ein 17-Jähriger jedoch ohne ein Schmerzensgeld an seinen früheren Klassenkameraden davongekommen.
Foto: imago

Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor Amtsgericht Hannover. Doch das entschied: Schmerzensgeld muss der 17-Jährige dem Betroffenen nicht zahlen.

Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor Amtsgericht Hannover. Dort ist ein heute 17-Jähriger am Dienstag jedoch ohne ein Schmerzensgeld an seinen früheren Klassenkameraden davongekommen.

Das Amtsgericht Hannover wies die Klage des Opfers ab, weil Kinder für Neckereien untereinander im Klassenzimmer in der Regel nicht haften müssen. So habe der Bundesgerichtshofs ähnliche Fälle entschieden. 

"Das ist kein Freifahrtschein, dass man sich in der Schule prügeln darf", betonte die Richterin Catharina Schwind. Nach Schulunfällen hat eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg, wenn dem Verursacher Vorsatz nachzuweisen ist. Der Vorsatz muss sich der Richterin zufolge aber nicht nur aufs Wegziehen des Stuhls, sondern auch auf die gesundheitlichen Folgen beziehen. Im aktuellen Fall liege kein Vorsatz vor, sagte Schwind.

Der heute 17-Jährige hatte in der neunten Klasse seinem Sitznachbarn den Stuhl weggezogen. Dieser fiel auf sein Steißbein, schlug mit dem Kopf auf und erlitt Prellungen sowie Blutergüsse. Weil das Opfer unter der Bluterkrankheit leidet, wurde der Junge anschließend drei Tage im Krankenhaus beobachtet. Da er monatelang unter Schmerzen litt, verklagte er den Stuhlwegzieher auf 1400 Euro Schmerzensgeld. 

Die beiden früheren Klassenkameraden einer Realschule in Hannover waren nicht zur Verhandlung erschienen, sondern ließen sich von ihren Anwälten vertreten. Auch Zeugen waren nicht geladen. Unstrittig ist, dass der damals 15-Jährige im März 2013 seinem Mitschüler kurz vor Unterrichtsbeginn den Stuhl wegzog.

Der auf den Boden gefallene Junge konnte nach Darstellung seines Anwalt Thomas Kräft nicht mehr aufstehen und wurde deshalb mit einem Rettungswagen in die Medizinische Hochschule Hannover gebracht. Einen Osterurlaub habe er absagen müssen, weil er lange Zeit nur habe stehen und liegen können. Kräft sagte zum erfolglosen Ausgang der Klage: "Wir hatten das befürchtet." Jetzt werde er mit seinem Mandanten prüfen, ob sie Berufung einlegen. 

Der Mitschüler habe von der Vorerkrankung des 15-Jährigen gewusst und mit Vorsatz gehandelt, ist Kräft überzeugt. Dagegen beteuerte der Rechtsanwalt des Stuhlwegziehers, Jens Tietgens: "Er hat sich danach sofort entschuldigt. Er hat auch nicht gewusst, dass sein Mitschüler unter der Bluterkrankheit leidet."  dpa

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