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  3. Freiburg: Mord an Freiburger Studentin: Prozess gegen Hussein K. beginnt

Freiburg
29.08.2017

Mord an Freiburger Studentin: Prozess gegen Hussein K. beginnt

Die Staatsanwaltschaft wirft Hussein K. vor, eine 19-jährige Studentin aus Freiburg im Oktober 2016 angegriffen, gewürgt und vergewaltigt zu haben.
Foto:  Patrick Seeger, dpa (Archivbild)

Im Oktober 2016 soll Flüchtling Hussein K. eine Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet haben. Der Prozess beginnt kommende Woche. Entscheidend ist, wie alt der Mann war.

Knapp elf Monate nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg beginnt vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen einen Flüchtling. Hussein K. muss sich vom kommenden Dienstag an, 5. September, wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung verantworten. Für das Verfahren vor der Jugendkammer des Gerichts sind nach Angaben eines Sprechers 16 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Dezember fallen. Gehört werden sollen 45 Zeugen sowie zehn Sachverständige.

Gericht muss klären, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt

Grablichter an einem Baum neben der Dreisam in Freiburg erinnern an die Studentin Maria L.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, die 19-jährige Studentin im Oktober 2016 angegriffen, gewürgt und vergewaltigt zu haben. Anschließend habe er sie bewusstlos ins Wasser des Flusses Dreisam gelegt, wo sie ertrank (mehr dazu lesen Sie hier). Seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Eigenen Angaben zufolge war er zur Tatzeit erst 17. Altersgutachten kamen hingegen zu dem Ergebnis, dass er damals mindestens 21 Jahre alt war. Die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, muss nun das Gericht klären. 

Hussein K. war nach Erkenntnissen deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Kurze Zeit später tauchte er unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Deutsche Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte, weil Griechenland den jungen Mann international nicht zur Fahndung ausgeschrieben hatte. dpa

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