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  3. Urteil: Mord an schwangerer Ex-Freundin: Lebenslängliche Haftstrafe

Urteil
26.11.2014

Mord an schwangerer Ex-Freundin: Lebenslängliche Haftstrafe

Weil er seine Exfreundin erstochen hat, wurde ein 28-Jähriger zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Sein Verteidiger Detlev Binder kündigte bereits Revision an.
Foto: Friso Gentsch (dpa)

Weil er seine schwangere Ex-Freundin ermordet hat, muss ein Mann lebenslänglich ins Gefängnis. Er war mit einer anderen Frau verlobt und wollte die Ermordete zur Abtreibung zwingen.

Ein 24-jähriger Mann hat seine schwangere Exfreundin brutal ermordet. Für den Mord an der 28-jährigen Frau aus Minden muss der Ex-Freund des Opfers lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld nannte als Grund für das Urteil niedrige Beweggründe. Der 24-jährige habe sich vor der Tat mehrere Monate lang in Lügen verstrickt.

Mann sollte eigentlich andere Frau heiraten

Seine Familie hatte eine Hochzeit mit einer jüngeren Frau geplant und wusste von der 28-Jährigen und ihrer Schwangerschaft nichts. Der Angeklagte wiederum hatte ihr die anderweitigen Hochzeitspläne verschwiegen. Er verlangte von ihr eine Abtreibung, damit sein Lügengebilde nicht zusammenbricht.

Ex-Freund tötet Schwangere mit 30 Messerstichen

Weil sie das verweigerte, tötete er sie nach Überzeugung des Gerichts vor den Augen ihrer Kinder mit fast 30 Messerstichen. Der Anwalt des Verurteilten kündigte Revision an.

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