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Leiche zerstückelt
22.08.2014

Mord und Störung der Totenruhe: Prozess in Dresden hat begonnen

In diesem Haus wurde der 59-Jährige ermordet und zerstückelt.
Foto: Matthias Hiekel, dpa

In Dresden hat der Prozess gegen einen 56-Jährigen begonnen. Dem Polizisten wird vorgeworfen, einen Mann auf dessen Wunsch getötet und zerstückelt zu haben.

Als Detlev G. in die Videokamera spricht, steht er im offenen Bademantel in einem Keller, der wie ein SM-Studio eingerichtet ist. Der sächsische Kriminalbeamte erwartet in seiner Pension im erzgebirgischen Gimmlitztal für den 4. November 2013 einen Geschäftsmann aus Hannover - zu einem grausigen Date. Stunden später soll der Beamte den gebürtigen Polen gefesselt, auf dessen Wunsch getötet und zerstückelt haben.

Als Oberstaatsanwalt Andreas Feron die Anklage am Freitag im Dresdner Landgericht verliest, regt sich der angeklagte Hauptkommissar des Landeskriminalamts nicht. Nur einige der Beobachter, die zum Prozessauftakt in den Saal N 105 gekommen sind, müssen schwer schlucken. "Jeder reagiert mit Abscheu, der damit konfrontiert wird", sagt Strafverteidiger Endrik Wilhelm und spricht aus, was die meisten fühlen, wenn vom Fall Gimmlitztal die Rede ist.

Prozess um zerstückelte Leiche: Anklage wegen Störung der Totenruhe

Sein Mandant ist wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und Störung der Totenruhe angeklagt. Es geht um das schreckliche Ende eines 59-Jährigen: darum, ob er von G. getötet wurde oder sich erhängte. Es geht um perverse Wünsche und Träume. "Jedem fehlt das Vorstellungsvermögen, das Geschehene nachzuvollziehen", erklärt Wilhelm.

Der Angeklagte wirkt sympathisch, selbstbewusst stellt er sich vor Beginn der Verhandlung dem Blitzlichtgewitter der Journalisten. In den knapp drei Stunden diskutiert er mit seinen Anwälten, scherzt und lächelt mehrfach. Zur Sache will er momentan nichts sagen, sein Verteidiger spricht von seiner Angst, nicht fair behandelt zu werden. G. fühle sich öffentlich als "Kannibale vom Gimmlitztal" oder "Stückelmörder" vorverurteilt und zweifele an einem fairen Verfahren. Wilhelm hofft aber, dass er seine Meinung noch ändert.

"Dass ich mal so weit sinke, hätte ich nie gedacht", sagt G. in der Videoaufzeichnung. Zwischen erster und letzter Äußerung in dem Video liegen Stunden, in denen er die Leiche mit Messer und Elektrosäge zerlegt haben soll. Die teils sehr kleinen Teile soll er später im Garten der von ihm nebenberuflich betriebenen Herberge vergraben haben. Das grausame Video, das er gelöscht hatte, wurde rekonstruiert. "Er empfand wie jeder andere Abscheu", sagt sein Verteidiger.

Opfer wollte sich töten und essen lassen

Vor Gericht verlesene Chat-, Mail- und SMS-Protokolle zeugen von langgehegten bizarren Fantasien bei "Caligula 31" und "Longpig", wie sich die beiden Männer im Chat nannten. G. träumte nach Darstellung der Ermittler vom Zerstückeln eines Menschen, sein späterer Gast wollte geschlachtet und einverleibt werden. Beide tummelten sich monatelang in einschlägigen Foren auf der Suche nach passenden Interessenten, Kontakte scheiterten jedoch stets. In dem Angeklagten hatte der 59-Jährige - Chef einer Zeitarbeitsfirma - endlich den idealen Partner gefunden, der seine Wünsche spiegelverkehrt teilte.

G. wuchs behütet in Thüringen auf, mit drei älteren Schwestern. "Ich war das Nesthäkchen, wurde von allen Seiten verwöhnt", sagt er mit fester Stimme. Nach der Schule wurde er Facharbeiter für Galvanik, wechselte 1980 aber wegen der Chemikalienbelastung zur Polizei. 1984 heiratete er, das Paar bekam eine Tochter und einen Sohn, die inzwischen erwachsen sind. 2002 wurde die Ehe "im Guten" geschieden - der Schriftsachverständige hatte sich in einen Mann verliebt, den er 2003 auch heiratete. Seit Mai 2014 ist die Verbindung geschieden.

Prozess in Dresden: Angeklagter verweigert psychiatrische Begutachtung

Seine Kinder, die Ex-Frau und eine in Irland lebende Stieftochter haben weiter Kontakt zu G., der im Gefängnis liest, bastelt, Briefe und ein Buch schreibt. Eine psychiatrische Begutachtung lehnte der 56-Jährige bisher ab, deshalb bezieht die Kammer den Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber ein.

Die Verteidigung beantragt für das Opfer ein psychologisches Gutachten. Dessen Ehefrau und eine Tochter - als Nebenkläger vertreten - lehnen das ab. Die Anwälte fragen sich, woher G. die Kenntnisse habe, "jemanden so eiskalt zu zerstückeln". Der Angeklagte, so mahnt die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand, solle über eine Aussage zur Sache nachdenken. Simona Block, dpa/AZ

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