Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Hamburg: Auslieferung des mutmaßlichen Kindermörders dürfte Wochen dauern

Hamburg
30.10.2017

Auslieferung des mutmaßlichen Kindermörders dürfte Wochen dauern

Nachdem ein zweijähriges Mädchen in Hamburg vermutlich von ihrem Vater getötet worden ist, wurde der Verdächtige nun gefasst.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa

Knapp eine Woche wird nach dem 33-jährigen Vater einer getöteten Zweijährigen gefahndet - nun hat die Polizei ihn in Spanien festgenommen. Die Auslieferung dauert aber wohl Wochen.

Die Auslieferung des Mannes, der in Hamburg seine zweijährige Tochter umgebracht haben soll, dürfte sich einige Wochen hinziehen. Der Mann war am Sonntag in Spanien festgenommen worden. Der 33-Jährige ist ein abgelehnter Asylbewerber aus Pakistan. 

Mit dem internationalen Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft Hamburg in der vergangenen Woche ausgestellt hatte, sei auch bereits das Ersuchen um Auslieferung nach Deutschland gestellt, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag. 

Es gebe keine Auslieferungshindernisse. Der Verdächtige sei pakistanischer Staatsangehöriger und werde nicht wegen eines politischen oder militärischen Deliktes gesucht. Dennoch könnten die Formalitäten und die Organisation der Auslieferung einige Wochen dauern. 

Zweijährige tot in Hamburger Wohnung aufgefundennächsten Tagen abstimmen.

Das kleine Mädchen war am vergangenen Montag in der Wohnung der Familie im Stadtteil Neugraben-Fischbeck mit einer Schnittverletzung am Hals gefunden worden. Die 32 Jahre alte Mutter war zuvor zur Polizeiwache gegangen, um ihren Mann wegen Bedrohung anzuzeigen. Die Polizei war einem Sprecher zufolge schon mehrfach wegen häuslicher Gewalt gerufen worden. Als die Beamten diesmal die Wohnung betraten, entdeckten sie das tote Kind. Noch in der Nacht begann die Fahndung nach dem Vater, einem abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan.

Der Mann war der Staatsanwaltschaft bereits bekannt. Gegen ihn war schon ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung an einem Sohn seiner Frau aus einer früheren Beziehung eingeleitet worden. Der Junge habe aber keine körperlichen Schäden erlitten, hatte Oberstaatsanwältin Nana Frombach gesagt. Auch wegen des Verdachts der Bedrohung seiner Ehefrau wurde gegen den Mann ermittelt. 

Das Jugendamt im Bezirk Harburg betreute die Familie. Zwei Mal gab es einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - beide Male habe sich das aber nicht bestätigt, sagte eine Sprecherin des Bezirksamts. Eine Nachbarin hatte den 33-Jährigen am Dienstag als "hochaggressiv" bezeichnet.

Ein Motiv des 33-jährigen Vaters ist nicht bekannt. Bei dem Mann handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber aus Pakistan. Entsprechende Medienberichte hatte ein Sprecher der Ausländerbehörde bestätigt. Sein Asylantrag aus Hessen war Anfang 2012 abgelehnt worden, er wurde aber weiter geduldet.  

Nachbarin bezeichnet Tatverdächtigen als "hochaggressiv"

Nach der Geburt des Mädchens durfte der Pakistaner im Januar 2016 nach Hamburg ziehen. Dort stellte er einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, der den Angaben zufolge jedoch abgelehnt wurde. Dagegen legte der Vater Widerspruch ein. Sein Anwalt erreichte mit einem Eilantrag einen sogenannten Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts - das heißt, der Mann durfte aufgrund der familiären Bindung vorerst nicht abgeschoben werden. 

Bei jedem vierten Kind, das in Deutschland durch Mord oder Totschlag stirbt, stehe der Tod im Zusammenhang mit einer gescheiterten Beziehung, erläuterte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker. Bei schwierigen Beziehungen entstehe oft der Wunsch, dem Partner etwas besonders Grausames anzutun, das diesen sein Leben lang belastet. Etwa zwei Drittel der Täter seien männlich.

 Die Jugendämter müssten dafür sensibilisiert werden, die totale Eskalation eher in Betracht zu ziehen, sagte Becker. Er forderte standardisierte Verfahren für die Risikoanalyse von eskalierter Gewalt. Solche Verfahren könnten es Jugendämtern, Polizisten und Familiengerichten erleichtern, Gefahren zu erkennen und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Becker schränkte jedoch ein, dass Jugendämter Eskalationen selbst dann nicht immer verhindern könnten, wenn sie wüssten, dass es in einer Familie Gewalt gibt. AZ, dpa

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.