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Prozess
30.03.2017

Mutmaßlicher Steinewerfer will aus Frust gehandelt haben

Der Angeklagte im sogenannten Steinwerfer-Prozess vor Gericht in Ellwangen in Baden-Württemberg.
Foto: dpa

Ein 37-Jähriger soll den Stein von einer Autobahnbrücke geworfen haben, der einen schlimmen Unfall nach sich zog. Eine Tötungsabsicht streitet der Mann ab. Muss er ins Gefängnis?

Der wegen Mordversuchs angeklagte mutmaßliche Steinewerfer von der Autobahn 7 in Baden-Württemberg will nach Angaben eines Gutachters aus Frust, aber ohne Tötungsabsicht gehandelt haben. Der 37-Jährige habe angegeben, er sei vor der Tat am 25. September 2016 mehrfach von verschiedenen Leuten als Nichtsnutz beleidigt worden und darüber sehr aufgebracht gewesen, sagte der psychiatrische Gutachter Peter Winckler am Donnerstag vor dem Landgericht Ellwangen.

Steinewerfer verursachte schweren Unfall auf der A7

Zudem habe der Angeklagte angegeben, erhebliche Mengen Alkohol intus gehabt zu haben. Erst nachdem er den Betonpflasterstein von einer Brücke auf die Autobahn geworfen habe, sei ihm nach eigener Aussage "klar geworden, welchen Mist er gebaut habe".

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Pflasterstein in "heimtückischer" Absicht auf die Fahrbahn geworfen haben. Kurz danach prallte der Wagen einer Familie dagegen und überschlug sich mehrfach. Die Eltern und ihre zwei Kinder wurden bei dem Unfall nahe Giengen an der Brenz schwer verletzt.

Dem Gutachter sagte der Angeklagte, er habe noch versuchen wollen, den Stein wegzuräumen, sei aber zu spät gekommen. Es habe dann "einen dumpfen Knall, einen Blitz und Funkenflug gegeben". Da sei ihm klar gewesen: "Scheiße, jetzt ist es passiert." Später habe er erklärt, der Unfall sei nicht von ihm "fabriziert" worden.

Dem schriftlichen psychiatrischen Gutachten zufolge war "die Steuerungsfähigkeit des Angeschuldigten bei der Tat erheblich vermindert". Die Anklagevertretung geht aber weiter davon aus, dass der Angeschuldigte zumindest eingeschränkt schuldfähig war. Die Plädoyers sind für den 11. April vorgesehen, möglicherweise wird noch am selben Tag das Urteil verkündet. 

Mutmaßlicher Täter erwartet lebenslange Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte war in mehreren früheren Fällen wegen Straftaten belangt worden - darunter schwerer Diebstahl und illegaler Besitz von Waffen, die er sich selbst gebaut hatte. Er war aber zumeist von Gutachtern aufgrund psychischer Störungen als nicht schuldfähig eingestuft worden und straffrei geblieben. 

Dem Gutachter Winckler hat der Angeklagte unter anderem erklärt, er glaube, die Polizei würde ihn am liebsten tot sehen. Er habe Wahnvorstellungen beschrieben und Gewaltfantasien. Seine Mutter und sein Vater hätten ihn psychisch und körperlich misshandelt, berichtete der Angeklagte Winckler zufolge. Von dem Prozess in Ellwangen erwarte er, dass man versuchen werde, ihn lebenslang in Sicherungsverwahrung zu nehmen. dpa

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