Am Montag hatte die Berliner Polizei dann ein Video und ein Fahndungsfoto veröffentlicht, auf denen die zwei mutmaßlichen Vergewaltigern zu sehen sein sollen. Die Bilder entstanden offenbar kurz nach der brutalen Vergewaltigung.
Wie die Berliner Polizei auf Nachfrage mitteilt, stellten sich die zwei Männer noch am Montag. Ihnen wird vorgeworfen, in den Morgenstunden des 5. Mai 2012 in einer Gartenlaube in Charlottenburg gemeinsam eine 21-jährige Touristin aus Russland vergewaltigt zu haben. Die 21-Jährige kam anschließend zur ambulanten Behandlung in eine Klinik.
Mutmaßliche Vergewaltiger betreten U-Bahn
Die Tatverdächtigen betraten dann gegen sechs Uhr die U-Bahnstation der Linie U7 und verabschiedeten sich voneinander, so die Polizei.
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Zwischen Festnahme, Verhaftung und Gewahrsam gibt es große Unterschiede.
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Vorläufig festnehmen darf jeder, wenn er einen Täter auf frischer Tat ertappt, dieser auf der Flucht ist, und die Identität des Täters nicht anders festgestellt werden kann.
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Auch Polizisten und Staatsanwaltschaft dürfen vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und außerdem Gefahr im Verzug ist.
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Geregelt ist die vorläufige Festnahme in § 127 StPO, dem sogenannten "Jedermann-Paragraf".
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Eine Festnahme ist nur zeitlich begrenzt möglich. Ein Festgenommener muss "unverzüglich", spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, ob Haftbefehl erlassen wird oder die Freilassung erfolgt.
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Nicht verwechseln darf man die Festnahme mit der Verhaftung.
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Von einer Verhaftung spricht man dann, wenn ein Richter Haftbefehl gegen den Betroffenen erlassen hat.
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Ein Haftgrund liegt vor bei Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, oder Wiederholungsgefahr.
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Verhaften dürfen in Deutschland nur Polizei- oder Justizbeamte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.
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Etwas ganz anderes als Festnahme oder Verhaftung ist die sogenannte Ingewahrsamnahme.
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Von einer Ingewahrsamnahme spricht man, wenn Polizisten eine Person in die Haftzelle bringen, festhalten oder einfach nur auffordern, einen bestimmten Ort nicht zu verlassen.
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In Gewahrsam nimmt man Menschen, um zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen. Beispiel: Ein Betrunkener randaliert.
Während einer der Männer mit der U-Bahn in Richtung Rathaus Spandau davonfuhr, verließ sein mutmaßlicher Komplize den Bahnhof wieder. AZ
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