Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Nordrhein-Westfalen: Gruppenvergewaltigung: 15-Jähriger muss ins Gefängnis

Nordrhein-Westfalen
23.01.2019

Gruppenvergewaltigung: 15-Jähriger muss ins Gefängnis

Auf dem Weg nach Hause nach einem Freibadbesuch sollen mehrere Jungen eine 13-Jährige in einen Wald gezerrt und missbraucht haben. Nun wurden zwei von ihnen verurteilt.
Foto: Oliver Berg, dpa

Acht Jugendliche lauern einem 13-jährigen Mädchen in Velbert nach einem Freibadbesuch auf und vergewaltigen es. Nun wurden zwei weitere Täter verurteilt.

Nach der Gruppenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in Velbert am Rand des Ruhrgebiets hat das Wuppertaler Landgericht einen weiteren jugendlichen Vergewaltiger verurteilt. Der 15-Jährige erhielt am Mittwoch zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

15-Jähriger muss nach Gruppenvergewaltigung ins Gefängnis

Ein zweiter, ebenfalls 15 Jahre alter Angeklagter kam wegen Beihilfe zur Vergewaltigung mit 15 Monaten Haft auf Bewährung davon. Beide hatten sich nach der Tat in ihre Heimat nach Bulgarien abgesetzt und waren dort festgenommen worden.

Im Prozess hatten sie Geständnisse abgelegt und dem Opfer damit eine erneute Zeugenaussage vor Gericht erspart. Das Jugendstrafverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sechs Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren hatte das Gericht bereits im vergangenen Oktober verurteilt. Die höchste Einzelstrafe betrug vier Jahre und neun Monate Haft.

Das Verbrechen hatte im April vergangenen Jahres bundesweit Entsetzen hervorgerufen. An der Tat im südlich des Ruhrgebiets gelegenen Velbert waren insgesamt acht Jugendliche aus Bulgarien beteiligt. Sie gehören der türkischen Minderheit in Bulgarien an.

Die Jugendlichen hatten das Mädchen nach einem Freibadbesuch abgepasst, in einen Wald geführt und sich dort an ihr vergangen. Das Sexualverbrechen hatte die Gruppe mit Handykameras selbst gefilmt, bis schließlich eine Spaziergängerin Augenzeugin der Tat wurde und mutig einschritt.

Vergewaltiger hatte die Tat sogar mit dem Handy gefilmt

Das Opfer war seinen Peinigern dann selbst auf die Spur gekommen: Die 13-Jährige hatte auf Facebook nach einem der Jugendlichen gesucht, der ihr schon während der Tat bekannt vorkam. Schließlich hatte sie ihn auf einem Foto wiedererkannt.

Das Foto war daraufhin an alle Streifenpolizisten in Velbert verteilt worden. Eine Streife erkannte ihn und nahm ihn fest. Für die Ermittler erwies sich die Festnahme als Volltreffer: Auf seinem Mobiltelefon war ein Filmmitschnitt des Verbrechens gespeichert. Damit waren dann die übrigen Verdächtigen ermittelt worden.

Trotz der Beweislast hatten einige im ersten Prozess behauptet, das Mädchen habe freiwillig mitgemacht. Gegen das erste Urteil waren die vier zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung Verurteilten in Revision gegangen, über die der Bundesgerichtshof noch entscheiden muss.

Der Verteidiger des am Mittwoch verurteilten Vergewaltigers sagte, sein Mandant sehe ein, was er Furchtbares getan habe und bereue die Tat. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.