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Drohnen
10.04.2017

Neue Richtlinien: Was Drohnen dürfen – und was nicht

Die einen sind beeindruckt von der immer perfekteren Technik unbemannter Fluggeräte, umgangssprachlich Drohnen genannt. Andere fühlen sich von den Objekten bedroht.
Foto: Felix Kästle, dpa

Fast eine halbe Million privater Flugobjekte kreist inzwischen am Himmel. Neue Regeln legen jetzt fest, wo das Fliegen erlaubt ist und wie Privatleute sich schützen können.

Mehr als 80 Prozent der Deutschen haben Angst, dass Drohnen am Himmel ihre Privatsphäre verletzen. Knapp zwei Drittel befürchten, dass sie etwa beim Flug in den Urlaub zur Gefahr werden könnten, wenn sie Passagierflugzeugen zu nahe kommen. Diese Ergebnisse brachte eine Studie des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Jetzt soll eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums sowohl die Ordnung am Himmel sichern als auch Privatleute vor ungewollten Spitzeleien schützen. Wir fassen die wichtigsten Regeln zusammen.

Warum sind die Richtlinien notwendig geworden?

„Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen“, sagt Verkehrsminister Alexander Do-brindt (CSU). In Deutschland fliegen derzeit rund 500000 private Drohnen. Die Polizei schätzt, dass die Zahl in den nächsten drei Jahren auf 1,2 Millionen steigen dürfte.

Durch ein Kennzeichen für Drohnen sollen die Flugobjekte besser ihren Besitzern zugeordnet werden können. Welche Drohnen brauchen es?

Kennzeichnungspflichtig sind Drohnen und Modellflugzeuge ab 250 Gramm Gewicht. Die Besitzer müssen eine Plakette oder ein Aluminiumschild mit Namen und Adresse anbringen – etwa aus dem Schreibwarenhandel. Es muss fest halten und feuerunempfindlich sein.

Für schwere Drohnen braucht es bald einen Führerschein

Welche Vorschriften gelten für größere Drohnen?

Wiegt die Drohne mehr als zwei Kilogramm, muss der Besitzer künftig eine Art „Drohnen-Führerschein“ machen. Wer ihn ausstellen darf, muss erst festgelegt werden. Deshalb gilt die Pflicht – ebenso wie die für das Kennzeichen – erst ab 1. Oktober. Ist die Drohne schwerer als fünf Kilogramm, ist eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörden notwendig. Wie Verstöße geahndet werden, geht aus der Verordnung nicht hervor.

Dürfen Drohnen über Wohngebieten fliegen?

Wenn sie Fotos oder andere Aufnahmen machen können, nein. So sollen Eingriffe in die Privatsphäre vermieden werden – etwa solche wie in München Ende März, wo zwei Männer eine Frau beim Nackt-Sonnenbaden filmten. Die 25-Jährige bemerkte das und erstattete Anzeige.

Darf man eine Drohne vom Himmel holen, wenn sie unerlaubt über dem eigenen Grundstück fliegt?

Nein. Sonst kann der Drohnenbesitzer Anspruch auf Schadenersatz erheben. Wenn die Drohne von selbst kaputtgeht und im Garten des Nachbarn landet, hat dieser jedoch sogenannte Beseitigungsansprüche.

Drohnen über Menschenmengen sind tabu - mit Ausnahmen

Welche Gebiete sind für Drohnenpiloten sonst noch tabu?

Hier bündeln die neuen Richtlinien die Vorschriften, die sich bisher zum Teil in den Bundesländern unterschieden hatten. Grundsätzlich dürfen die privaten Flugobjekte nur in Sichtweite geflogen werden – und ohne Genehmigung nie höher als 100 Meter. Komplett verboten sind zudem Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenmengen, Hauptverkehrswege sowie die An- und Abflugbereiche von Flughäfen.

Oft sieht man Drohnen bei Veranstaltungen am Himmel kreisen – bei Konzerten zum Beispiel. Ist das eigentlich auch verboten?

Die Landesluftfahrtbehörde kann Ausnahmen von den Richtlinien erteilen. Zudem gilt das neue Papier für private Drohnenpiloten. Beim professionellen Einsatz ist die Rechtsgrundlage anders. sari, dpa

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