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Verhütung
27.11.2014

Notfall-Verhütung bald rezeptfrei? So funktioniert die "Pille danach"

Die "Pille danach" sollte in Deutschland rezeptfrei abgegeben werden, fordert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

Mit der "Pille danach" sind schon viele Frauen einer ungewollten Schwangerschaft entgangen - bald soll sie rezeptfrei erhältlich sein. Doch was genau ist die "Pille danach"?

Sex gehabt - Kondom gerissen oder nicht verhütet? In solchen Fällen können Frauen die "Pille danach" bekommen. In Deutschland bislang allerdings nur, wenn ein Arzt sie verschreibt. Demnächst soll zumindest ein Notfall-Verhütungsmittel EU-weit auch rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sein. Ein entsprechender Vorstoß kommt von der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA). Sie will den Wirkstoff Ulipristal von der Rezeptpflicht ausnehmen. Fragen und Antworten zur "Pille danach" und den geplanten Neuregelungen.

Was ist die "Pille danach"? 

Die "Pille danach" hemmt oder verzögert den Eisprung. Rechtzeitig eingenommen, verhindert sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine Schwangerschaft. Am wirksamsten ist sie, wenn sie innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Es gibt zwei Präparate mit verschiedenen Wirkstoffen: Levonorgestrel (LNG/Handelsname "Pidana") und Ulipristalacetat oder Ulipristal (UPA/"Ellaone"). Bislang muss die "Pille danach" von einem  Arzt verschrieben werden. Medizinern zufolge gilt sie als Verhütungsmittel, und nicht als Mittel für einen Schwangerschaftsabbruch.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden Wirkstoffen?

LNG wirkt bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützten Sex, UPA kann bis zu 120 Stunden danach eingenommen werden. LNG-Präparate sind bereits in 28 europäischen Ländern - nicht aber in Deutschland - ohne Rezept erhältlich. UPA ist bisher europaweit rezeptpflichtig. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist "Ellaone" mit 36 Euro doppelt so teuer wie "Pidane".

Ab wann wird die "Pille danach" ohne Rezept erhältlich sein?

Zunächst muss die Kommission der Europäischen Union (EU) der Freigabe zustimmen. Danach muss die Entscheidung in deutsches Recht umgesetzt werden. Wie lange das dauern wird, sei unklar, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Der EU-Arzneimittelausschuss empfiehlt eine rezeptfreie Abgabe nur für das neuere Präparat UPA. Wie mit dem LNG-Präparat umgegangen wird, steht noch nicht fest.

Was ist der Vorteil einer rezeptfreien Abgabe für betroffene Frauen?

Besonders an Wochenenden oder nachts ist es nicht leicht, einen Arzt zu finden, der einer Frau die "Pille danach" verschreibt. Frauen müssen sich an ein Krankenhaus oder den ärztlichen Notdienst wenden und dort oft lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Apotheken mit ihrem flächendeckenden Notdienstnetz könnten betroffenen Frauen schneller weiterhelfen. 

Wie soll die rezeptfreie Abgabe praktisch aussehen?

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nach eigenen Worten weiterhin eine gute Beratung aus einer Hand sicherstellen. Dies könne durch "eine intensive Beratung" in Apotheken gewährleistet werden. Zusammen mit Frauenärzten, Apotheken und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen Kriterien dafür entwickelt werden.

Wie können Apotheken eine diskrete Beratung sicherstellen?

Patientinnen würden auch bei rezeptfreien Medikamenten so beraten, dass eine größtmögliche Arzneimittelsicherheit gewährleistet ist, betont die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Apotheken seien generell zu diskreter Beratung verpflichtet, in jeder Apotheke gebe es dafür einen abgetrennten Bereich.  

Könnte künftig auch jemand anders als die betroffene Frau die "Pille danach" in der Apotheke kaufen?

Das ist noch unklar. Einerseits könnte die Frau dann ja nicht direkt beraten werden. Andererseits ist es nach Auskunft einer ABDA-Sprecherin bei rezeptfreien Medikamenten aber grundsätzlich möglich, dass jemand anders als der Patient die Arznei abholt. "Wenn der Gesetzgeber da besondere Vorgaben möchte, muss er das definieren." Gleiches gelte für die Abgabe eines rezeptfreien Präparats an Minderjährige. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers sollen alle Details, die die künftige Beratung und Abgabe betreffen, am Runden Tisch noch herausgearbeitet werden. dpa

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