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  3. Berlin: Obdachlose dürfen nicht in U-Bahnhöfen übernachten

Berlin
18.11.2018

Obdachlose dürfen nicht in U-Bahnhöfen übernachten

Berliner Senat und Verkehrsbetriebe haben es bisher nicht geschafft, sich auf einen Ersatz für die Kältebahnhöfe zu einigen. Hilfe soll es aber trotzdem geben.

In den kommenden Nächten wird es richtig kalt in Berlin - aber in den U-Bahnhöfen der Hauptstadt dürfen Obdachlose nicht übernachten. Die gemeinsame Suche von Senat und Berliner Verkehrsbetrieben BVG nach Ersatzräumen für die bisherigen Kältebahnhöfe ist bisher ohne Erfolg geblieben. "Es ist noch keine Lösung gefunden worden", sagte BVG-Pressesprecherin Petra Reetz am Samstag. 

In den vergangenen Jahren hatten die Verkehrsbetriebe bestimmte Bahnhöfe im Winter nachts für Obdachlose geöffnet. Dieses Jahr sollte es dieses Angebot wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr geben. 

Nach einem Gespräch mit Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) sagte das Unternehmen aber zu, bisher ungenutzte Bereiche in mehreren Stationen freizugeben. So sollen die Obdachlosen von den Stromleitungen an den Gleisen ferngehalten werden. Welche Flächen genau in Frage kommen, soll erst noch geprüft werden. Man habe sich gemeinsam Räume angesehen, die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen, so Reetz am Samstag. Als Grund nannte sie unter anderem Sicherheitsbedenken der Feuerwehr. Zuerst hatte das Nachrichtenportal rbb 24 darüber berichtet.

Die BVG will laut Reetz alles tun, um Bedürftige zu vermitteln. Sie hat in den Bahnhöfen Plakate mit Adressen und Telefonnummern von Unterkünften aufgehängt und ihre Mitarbeiter mit Handzetteln ausgestattet. "Einfach in die Nacht geschickt wird niemand", sagte Reetz. Sie gab aber zu bedenken, dass die BVG keine Institution der Kältehilfe sei. (dpa)

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