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  3. Berlin: Staatsanwalt: Obdachloser hätte qualvoll verbrennen können

Berlin
09.05.2017

Staatsanwalt: Obdachloser hätte qualvoll verbrennen können

«U-Bahnhof Schönleinstraße»: Hier wurde ein Obdachloser schlafend in Brand gesetzt. Nur durch beherztes Eingreifen wurde das Feuer rechtzeitig gelöscht.
Foto: Paul Zinken (dpa)

Die Angeklagten sollen in der Weihnachtsnacht versucht haben, einen Obdachlosen anzuzünden - nun hat die Staatsanwaltschaft sechs der sieben jungen Männer einen heimtückischen und grausamen Anschlag vorgeworfen.

Die 16- bis 21-Jährigen hätten billigend in Kauf genommen, dass der Mann in dem Berliner U-Bahnhof selbst hätte Feuer fangen und "qualvoll verbrennen" können, hieß es in der am Dienstag zum Auftakt vor dem Landgericht verlesenen Anklage. 

Die mit Spannung erwartete Verhandlung begann schleppend. Es gab Anträge von Verteidigern und Unterbrechungen.

Sechs der Angeklagten müssen sich wegen versuchten Mordes vor einer Jugendstrafkammer verantworten. Einem siebten wird unterlassene Hilfeleistung zur Last gelegt. 

Die jungen Männer sollen in der Nacht zum 25. Dezember 2016 versucht haben, den ahnungslos Schlafenden im U-Bahnhof Schönleinstraße anzuzünden. Der Angriff hatte deutschlandweit Entsetzen ausgelöst.

Fahrgäste verhindern Schlimmeres

Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen konnte in dem Kreuzberger U-Bahnhof laut Staatsanwaltschaft Schlimmeres verhindert werden. Sie löschten demnach die Flammen, der Obdachlose aus Polen wurde gerettet. Der damals 37-Jährige ist bislang nicht als Zeuge geladen.

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Sechs Verdächtige stammen nach Angaben von Ermittlern aus Syrien, einer aus Libyen. Die Angeklagten sollen zwischen 2014 und 2016 als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sein, fünf als alleinreisende Minderjährige. Als Hauptangeklagter gilt ein 21-jähriger Syrer. Einer seiner Verteidiger erklärte, sein Mandant werde sich äußern.  dpa

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