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Neuss
12.09.2018

Onkel quält Jungen aus Neuss zu Tode: Zehn Jahre Haft

Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal des Landgerichtes und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner.
Foto: Federico Gambarini, dpa

In Neuss bei Düsseldorf wurde ein Junge von seinem Onkel misshandelt und zu Tode gequält. Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde dieser jetzt verurteilt.

Im rheinischen Neuss, nahe Düsseldorf, wurde ein elfjähriger Junge von seinem Onkel misshandelt und zu Tode gequält. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf sprachen den 41-Jährigen am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Dem Verurteilten stehen zehn Jahre Haft bevor. Seine Schwester, die Mutter des Jungen, hatte ihm das Kind anvertraut.

Neuss bei Düsseldorf: Onkel quält Kind zu Tode

Der Staatsanwaltschaft ist das Urteil zu milde, sie hatte lebenslängliche Haft gefordert und auf Mord plädiert: Nicht für einen wuchtigen Schlag, der das Kind ohnmächtig werden ließ und auch nicht für das Verbrühen mit heißem Wasser, sondern weil der einschlägig vorbestrafte Arbeitslose das Kind anschließend in lebensbedrohlicher Lage seinem Schicksal überlassen habe: Mord durch Unterlassen.

Das Gericht folgte dem Vorwurf nicht. Die Begründung: Es sei nicht zu klären gewesen, wie lange der Elfjährige bewusstlos in der Badewanne der Wohnung lag. Man müsse dem Onkel, der selbst Vater von sechs Kindern ist, zu Gute halten, den Notruf gewählt zu haben: "Das Absetzen des Notrufs halten wir für eine authentische Rettungsbemühung. In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten."

Der Staatsanwalt sah darin nur einen Abwehrmechanismus: Der Onkel habe den Notruf erst gewählt, als er das Kind tot glaubte. Den Rettungskräften gelang es zwar den Jungen zu reanimieren, er starb jedoch nach zwölf Tagen in einer Klinik.

Angeklagter aus Neuss wird wegen Misshandlung mit Todesfolge verurteilt

Der Angeklagte selbst hatte die Tat zunächst sogar gestanden. Nach 250 Tagen in U-Haft widerrief der 41-jährige Deutsche das Urteil aber und beschuldigte seine Frau. Mit dem ersten Geständnis habe er sie nur schützen wollen, sagte er. Seine Frau sei die wahre Täterin. Er habe ihm Wohnzimmer gesessen, mit Kopfhörer Musik gehört und gar nicht mitbekommen, was hinter seinem Rücken geschehen sei. Irgendwann habe ihn seine Frau gebeten, im Badezimmer nach dem Jungen zu sehen, da habe er ihn leblos vorgefunden. Die Frau räumt daraufhin im Gerichtssaal ein, den Jungen geohrfeigt zu haben.

Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen: Zeugen hatten zuvor, als sie in der Wohnung der Familie waren, Verdächtiges beobachtet: Wenn der Angeklagte laut wurde, habe Jörg sich in Schutzhaltung zusammengekauert wie ein Paket und am ganzen Körper gezittertl. Ihnen fielen wenige Tage vor der Tat massiven Verletzungen im Gesicht des Kindes auf. Für diese Verletzungen komme die Ehefrau aber nicht in Betracht. Außerdem habe der Onkel ein erniedrigendes Foto von Jörg gemacht. (AZ/dpa)

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