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  3. Ex-Spitzensportler: Oscar Pistorius muss länger in Haft bleiben

Ex-Spitzensportler
24.11.2017

Oscar Pistorius muss länger in Haft bleiben

Das oberste Berufungsgericht Südafrikas hat Pistorius wegen Totschlags zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Foto: Kim Ludbrook/Pool/EPA POOL/dpa (Archiv)

Der Fall Oscar Pistorius beschäftigt Südafrikas Gerichte seit Jahren. Nach den Schüssen auf seine Freundin wurde er zu einer milden Haftstrafe verurteilt. Das ist nun Geschichte.

Das oberste Berufungsgericht Südafrikas hat den den früheren Spitzensportler Oscar Pistorius wegen Totschlags zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung vom Freitag erhöhte das Strafmaß der vorherigen Instanz von sechs Jahren Haft deutlich. Auf Totschlag stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Gefängnis. Die Berufungsrichter berücksichtigten aber die von ihm schon abgesessene Zeit. 

Die Staatsanwaltschaft hatte die im Juli 2016 gegen Pistorius verhängte Haftstrafe als "schockierend milde" bezeichnet und Berufung eingelegt. Zudem habe Pistorius seine Tat nie schlüssig erklären können und keine wirkliche Reue gezeigt, erklärte eine Staatsanwältin vor dem Berufungsgericht.

Pistorius sagte, er habe einen Einbrecher hinter der Tür vermutet

Der 31 Jahre alte Ex-Sprinter hatte am Valentinstag 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp, ein aufstrebendes Model, in seinem Haus mit vier Schüssen durch eine Toilettentür getötet. Der unterhalb der Knie amputierte Ex-Sprinter war im Waffengebrauch geschult. Vor Gericht beteuerte er, dass er einen Einbrecher hinter der Tür vermutete, als er die tödlichen Schüsse feuerte. Pistorius, der in der Hauptstadt Pretoria inhaftiert ist, war bei der Urteilsverkündung in Bloemfontein nicht anwesend.  

Sein Fall vom international gefeierten Athleten zum Todesschützen und die darauf folgende lange juristische Auseinandersetzung hatten weltweit Aufsehen erregt. Der Sprinter Pistorius hatte bei Paralympischen Spielen auf eigens angefertigten Karbon-Prothesen sechs Goldmedaillen gewonnen. In London startete er 2012 als erster beinamputierter Sportler der Geschichte bei den Olympischen Spielen.

Reeva Steenkamp und Oscar Pistorius.
Foto: Frennie Shivambu, dpa (Archiv)

Pistorius-Urteil sorgte für Kritik

Die Richterin Thokozile Masipa verurteilte Pistorius in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft ging dagegen in Berufung und erzielte ein Urteil wegen "Mordes". Das entspricht im deutschen Recht dem Totschlag. Daraufhin verhängte Richterin Masipa 2016 ein neues Strafmaß, sie erkannte Pistorius jedoch erneut mildernde Umstände zu. "Er ist ein gefallener Held, er hat seine Karriere verloren, er ist finanziell ruiniert", hatte sie bei der Urteilsverkündung gesagt. Er sei Ersttäter und habe Reue gezeigt, nun müsse er eine Chance haben, sich zu rehabilitieren.

Das relativ milde Urteil hatte in Südafrika Empörung ausgelöst. Für viele war es ein Zeichen gewesen, dass wohlhabende Angehörige der weißen Minderheit vor Gericht immer noch besser behandelt werden als Schwarze. Die Frauenorganisation der Regierungspartei ANC kritisierte zudem, das Urteil sende ein fatales Signal der Nachsicht gegenüber häuslicher Gewalt. dpa

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