Plädoyer: Mutter von toter Lea soll sechs Jahre in Haft
Nach dem Tod der zweijährigen Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth soll die Mutter laut Staatsanwaltschaft sechs Jahre und einen Monat ins Gefängnis.
Nach dem Tod der zweijährigen Lea aus dem oberpfälzischen Tirschenreuth soll die Mutter nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sechs Jahre und einen Monat ins Gefängnis.
In dem Prozess vor dem Landgericht Weiden hielt Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl der 22-Jährigen am Montag vor, dass sie dem kleinen Mädchen tagelang kaum Essen und Trinken gegeben und auch nicht die Windeln gewechselt habe. Lea war Ende März an einer schweren Lungenentzündung gestorben.
Birgit W. war mit ihrer Tochter fast zweieinhalb Jahre nicht zum Kinderarzt gegangen. Durch diese Verwahrlosung sei der Tod des Kindes begünstigt worden, auch wenn der Mutter nicht mit Sicherheit die Schuld am Tod gegeben werden könne, sagte Heindl. Die Verteidigerin der jungen Frau verlangte, dass ihre Mandantin nur wegen eines minderschweren Falls zu verurteilen sei. Ein konkretes Strafmaß nannte die Rechtsanwältin in ihrem Plädoyer nicht.
Das Kind starb jämmerlich - der Mutter tut das Leid
Die Angeklagte sagte in ihrem letzten Wort kurz und knapp, dass ihr der Tod ihres Mädchens leidtue. Die drei vorangegangenen Verhandlungstage hatte sie relativ teilnahmslos verfolgt. Das Urteil wird an diesem Dienstag verkündet.
Die fast drei Jahre alte Lea war jämmerlich gestorben. In der Vergangenheit hatte sie bereits eine Hirnhautentzündung, die ebenso wie die tödliche Lungenentzündung nicht behandelt wurde. Bei ihrem Tod wog das Mädchen gerade einmal 8,2 Kilogramm, normal wären nach Angaben eines Rechtsmediziners etwa 14 Kilo gewesen.
Die Mutter, die ansonsten stundenlang im Internet spielte oder in sogenannten Chatrooms mit Bekannten kommunizierte, hatte ebenso wie bei ihrem ein Jahr älteren Sohn die Vorsorgeuntersuchungen einfach ausfallen lassen. Das Untersuchungsheft des Buben hatte die Frau auch gefälscht, damit der Bub in den Kindergarten gehen kann.
Der Staatsanwalt wertete das Verhalten der Frau als Misshandlung von Schutzbefohlenen, Verletzung der Fürsorgepflicht, gefährliche Körperverletzung und Urkundenfälschung. Motiv für das Handeln der Mutter: "Sie fühlte sich von Lea abgelehnt", sagte Heindl. Das Mädchen habe sich mehr zum getrenntlebenden Vater hingezogen gefühlt. Durch ihre Gleichgültigkeit gegenüber der Tochter habe sie auch versucht, den Ehemann zurückzugewinnen. Der Vater hatte sich ein halbes Jahr zuvor wegen einer anderen Frau von Birgit W. getrennt.
Gutachter erklärt Mutter für "voll schuldfähig"
Verteidigerin Andrea Schnetzer sah hingegen keine Misshandlung durch die 22-Jährige. Ihre Mandantin habe auch nicht böswillig gehandelt. Die massive Unterernährung sei auch den Großeltern oder dem Vater nicht auffallen. Obwohl die Vernachlässigung des Mädchens bereits begonnen hatte, als die junge Mutter noch heranwachsend war, sahen Staatsanwalt und Verteidigerin keinen Spielraum für Jugendstrafrecht. Der Schwerpunkt der Taten sei nach dem 21. Geburtstag gewesen.
Vor den Plädoyers hatte ein psychiatrischer Gutachter Birgit W. für voll schuldfähig erklärt. Der Nürnberger Psychiater Thomas Lippert hatte zwar von gewissen Auffälligkeiten in dem Verhalten der Frau berichtet, eine Persönlichkeitsstörung sah er aber nicht. Anwältin Schnetzer warf Lippert daraufhin vor, ein mangelhaftes Gutachten erstellt zu haben. Sie verlangte einen neuen Gutachter, dies lehnte die Jugendkammer des Gerichts aber ab. dpa
Die Diskussion ist geschlossen.