Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Gießen: Prozess gegen Ärztin polarisiert: Sie soll für Abtreibungen geworben haben

Gießen
24.11.2017

Prozess gegen Ärztin polarisiert: Sie soll für Abtreibungen geworben haben

Wegen Werbung auf ihrer Internet-Seite für Schwangerschaftsabbrüche muss sich die 61-jährige Kristina Hänel vor dem Amtsgericht in Gießen verantworten.
Foto: Merve Celebi, dpa

Eine Ärztin soll unerlaubte Werbung für Abtreibungen gemacht haben. In Gießen steht sie deshalb vor Gericht. Der Fall heizt eine jahrzehntelange Debatte an.

Weil sie für Abtreibungen geworben haben soll, steht eine Ärztin aus Gießen am Freitag vor Gericht. Die Medizinerin soll auf ihrer Website nicht nur über das Thema informiert, sondern auch angegeben haben, Abbrüche gegen entsprechende Kosten durchzuführen. Patientinnen konnten laut Staatsanwaltschaft über einen Link zu einem Dokument mit Details gelangen. Die Ermittlungsbehörde sieht darin einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der Werbung für Abtreibungen verbietet.

Für Abtreibungen geworben? Kristina Hänel sagt, sie wolle informieren

Er besagt: "Wer öffentlich (...) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, (...) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Die Ärztin Kristina Hänel sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe medizinische Informationen ins Netz gestellt, um Menschen aufzuklären und zu informieren. Sie betrachte das als ihre ärztliche Pflicht. "Ich mache das nicht, damit Frauen zu mir kommen. Die kommen sowieso. Ich brauche das nicht", sagte die 61-Jährige, die nach eigenen Angaben seit über 30 Jahren Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

Hänel selbst startete eine an den Bundestag gerichtete Online-Petition mit dem Titel "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch", die einen Tag vor ihrer Gerichtsverhandlung die Marke von 100.000 Unterstützern durchbrach.

Reform des Abtreibungsrechts gefordert

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert inzwischen eine schnelle Reform des Abtreibungsrechts. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl regte an, den entsprechenden Strafrechtsparagrafen "komplett zu streichen". Die SPD-Fraktion werde "schnell die Initiative ergreifen", sagte Högl den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche schaffe in der ärztlichen Praxis Unsicherheit. 

Zwei Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion, Cornelia Möhring und Christine Buchholz, kündigten an, am Freitag nach Gießen zu kommen, um auf einer Kundgebung für das Informationsrecht von Frauen einzutreten. Das neu gegründete "Bündnis für körperliche Selbstbestimmung" kündigte für den Freitag Aktionen in Gießen und Frankfurt an. Auf Internet-Seiten von Abtreibungsgegnern wird Hänels Name dagegen angeprangert.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde bereits vor einigen Jahren gegen die Ärztin wegen zwei ähnlicher Vorwürfe ermittelt. Die beiden Verfahren seien damals eingestellt worden. Nun muss sich die Ärztin vor dem Amtsgericht Gießen verantworten. dpa/AZ

Lesen Sie auch:

Zahl der Abtreibungen bleibt stabil

Abtreiben oder nicht? Zwei Frauen erzählen ihre Geschichte 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.