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  3. Berlin: Prozess gegen U-Bahn-Treter von Berlin unterbrochen

Berlin
15.06.2017

Prozess gegen U-Bahn-Treter von Berlin unterbrochen

U-Bahnstation Hermannstraße in Berlin. Knapp acht Monate nach der Gewaltattacke in der U-Bahnstation beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer.
Foto: Paul Zinken (dpa)

Völlig aus dem Nichts trat ein Mann eine Frau die Treppe in einem Berliner U-Bahnhof hinunter. Der Prozess gegen ihn könnte wegen Befangenheit platzen.

Es ist der erste von fünf Verhandlungstagen gegen den U-Bahn-Treter. Doch schon kurz nach der Eröffnung des Verfahrens am Donnerstag am Landgericht Berlin droht es zu platzen. Dass es tatsächlich Svetoslav S. war, der im Oktober eine junge Frau eine Betontreppe in der U-Bahn-Station Hermannstraße hinuntergestoßen hatte, scheint unbestreitbar. Das belegen die Bilder der Überwachungskamera. Doch nun bringen Zweifel an der Unbefangenheit der Schöffin das ganze Verfahren durcheinander.

Noch bevor die Anklageschrift gegen den 28-jährigen Bulgaren verlesen werden kann, reichen seine Verteidiger einen Befangenheitsantrag ein. Er richtet sich gegen die Schöffin.

Sie soll sich vor einigen Jahren in Leserbriefen skeptisch gegenüber kriminellen Migranten geäußert haben. So habe sie geschrieben, dass „die Verantwortlichen inkompetent, ratlos und voller Angst vor der Rache der Clans“ seien. Es bestünde die Gefahr, dass die Schöffin nun selbst mit einem besonders harten Urteil ein Beispiel setzen wolle.

Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung

Die Verhandlung wird daraufhin unterbrochen. Erst am kommenden Dienstag geht es weiter – dann wird entschieden, ob die Schöffin in den Fall involviert bleibt oder ob der Prozess neu aufgerollt werden muss.

Geht es wie geplant weiter, wird am zweiten Prozesstag auch die junge Frau aussagen, die die Treppe hinabgestürzt ist.

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Sie tritt als Nebenklägerin und als Zeugin auf. Ihre Aussage – vor allem Angaben zu möglichen psychischen Folgen – werden das Urteil wohl stark beeinflussen. Auch die Einschätzung des Gutachters zur Schuldfähigkeit des Angeklagten wird erwartet. Da die Anklage auf gefährliche Körperverletzung lautet, droht Svetoslav S. eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren, sollte er verurteilt werden.

Eine 20-sekündige Videosequenz einer Überwachungskamera hat den verheirateten Familienvater auf die Anklagebank gebracht. Die Bilder zeigen, wie eine junge Frau am 27. Oktober, kurz nach Mitternacht, den letzten Absatz bis zum U-Bahngleis an der Station Hermannstraße in Berlin-Neukölln hinuntergeht. Dann tauchen von rechts vier Männer im Bild auf, in den Händen Zigaretten und Bierflaschen. Einer folgt der Frau, holt aus und tritt ihr mit dem rechten Bein gezielt in den Rücken. Sie hat weder eine Chance, dem Tritt auszuweichen, noch sich irgendwie auszubalancieren, um ihn abzufangen. Sie stürzt frontal die letzten Stufen hinunter. Ihr Kopf, ihre Arme und ihr Oberkörper müssen die Wucht des Sturzes auf dem harten Steinboden abfangen. Wie durch ein Wunder erleidet sie nur eine Platzwunde am Kopf und einen Armbruch.

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