Prozess um Fotos mit aufgespießten Köpfen hat begonnen
Ein 21-jähriger Deutscher steht wegen Kriegsverbrechen im Syrienkrieg vor Gericht. Er widerspricht der Anklage allerdings.
Er soll in Syrien mit aufgespießten Köpfen für Fotos posiert haben - nun muss sich ein 21-Jähriger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Aria L. wird ein Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg vorgeworfen. Der Angeklagte sagte am Dienstag vor Gericht, er sei "zufällig" auf das Bild geraten. "Ich wollte nicht mit aufs Bild", sagte der mehrfach vorbestrafte Mann. "Ich bin ein sensibler Mensch und wollte in Syrien nur helfen. "
Der Deutsche mit iranischen Wurzeln aus dem Rhein-Main-Gebiet hat laut Bundesanwaltschaft im März/April 2014 die Fotos in Syrien machen lassen und anschließend im Internet verbreitet. Er habe damit die Getöteten verhöhnen und in ihrer Totenehre herabwürdigen wollen.
Anklage stützt sich auf Völkerstrafgesetzbuch
Der Prozess vor dem Staatsschutzsenat gilt als Pilotverfahren. Erstmals verhandelt ein deutsches Gericht einen Verstoß gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Die Anklage stützt sich auf das Völkerstrafgesetzbuch, §8(1,Nr.9).
Darin heißt es unter der Überschrift "Kriegsverbrechen gegen Personen": "1) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (...) 9. eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt, wird in den Fällen (...) der Nummer 9 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft." dpa/AZ
Die Diskussion ist geschlossen.