Rentner erschießt jugendlichen Einbrecher von hinten
Hat ein Rentner in Notwehr gehandelt, als er einen jugendlichen Räuber erschoss? Um diese Frage geht es derzeit in einem Prozess in Stade.
In einem Prozess, der am Mittwoch in Stade begonnen hat, geht es um die Frage, ob ein alter Mann auf einen Räuber schießen durfte, der ihn in seinem Haus überfallen hatte. Wegen der tödlichen Schüsse stand der 80 Jahre alte Rentner in Stade vor Gericht. Doch der Prozess wurde schnell unterbrochen, da die Verteidigung den Senior für nicht verhandlungsfähig hält. Darüber soll nun ein psychiatrischer Gutachter entscheiden.
Rentner erschießt fliehenden Einbrecher
Im Kern des Prozesses geht es um die Frage, ob der Senior vor dreieinhalb Jahren in Notwehr handelte, als er bei einem Einbruch in sein Haus im niedersächsischen Sittensen einen der fliehenden Einbrecher von hinten erschoss.
Der Angeklagte wirkte beim Prozessauftakt angeschlagen. Er stützte sich auf einen Stock. Bei der Erklärung seines Verteidigers brach er in einen Weinkrampf aus.
Nach längerem juristischem Hin und Her wird dem 80-Jährigen von der Staatsanwaltschaft nun Totschlag vorgeworfen. Für den Überfall wurden die Komplizen des Erschossenen, junge Männer im Alter von knapp über 20, von einer anderen Strafkammer des Landgerichts bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. dpa/AZ
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