Rhein bald eine Person?
Fluss soll menschliche Rechte haben
Wird nach den Flüssen Ganges und Yamuna in Indien bald auch der Rhein rechtlich zu einer Person ernannt? Wenn es nach der Deutschen Umwelthilfe geht: Ja. Sie schlägt vor, den Rhein in einer symbolischen Aktion als Lebewesen einzustufen und ihn so vor Verschmutzung zu schützen. Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte gestern im Südwestrundfunk: „In gewisser Weise sagt der Name ,Vater Rhein‘ ja schon, dass das mehr ist als eine Wasserstraße, dass der Rhein für die Menschen und die Natur eine überragende Bedeutung hat.“
Die beiden heiligen Flüsse der Hindus in Indien genießen künftig die gleichen Rechte wie natürliche Personen. Das heißt: Wer ihnen Schaden zufügt, wird juristisch so belangt, als hätte er einem Menschen geschadet. Umweltschützer in Indien zweifeln aber, ob das Urteil dem Schutz der extrem verschmutzten Flüsse helfen wird. Das neuseeländische Parlament hatte vor kurzem den Fluss Whanganui zur Rechtsperson erklärt, damit die „Interessen“ des 290 Kilometer langen Wasserlaufs vor Gerichten eingeklagt werden könnten. (dpa)
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