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Sido
28.11.2014

Seit 18 Jahren im Geschäft: Sido - der Rapper mit der Totenkopfmaske

Rapper Sido macht schon seit über 10 Jahren Musik. Jetzt stand er wegen Körperverletzung vor Gericht.
Foto: Britta Pedersen (dpa)

Am Freitag stand Sido vor Gericht. Als einer der berühmtesten Rapper der deutschen Hip-Hop Szene, ist er auch international bekannt. Musik macht er schon seit fast 18 Jahren.

Er ist einer der bekanntesten Vertreter der deutschen Hip-Hop Szene: Durch provokante und aggressive Texte machte sich Sido einen Namen. Mittlerweile ist der Rapper mit der verchromten Totenkopfmaske auch international bekannt. Obwohl er nur noch selten mit ihr auftritt, ist die Maske doch weiterhin sein Markenzeichen.

Paul Würdig ist Sidos echter Name

Paul Hartmut Würdig wurde am 30. November 1980 in Berlin geboren und ist seit 1997 unter dem Künstlernamen "Sido" im Musikgeschäft tätig. Zusammen mit Bobby Davis (B-Tight) veröffentlichte er unter dem Bandnamen Royal TS einige Lieder beim Berliner Hip-Hop-Undergroundlabel Royal Bunker. Gemeinsam gründeten die beiden auch eine Rap-Crew, namens Die Sekte. Einige Zeit später änderten Sido und B-Tight ihren Namen zu A.i.d.S (Alles ist die Sekte).

Sidos Solokarriere begann erst 2003. Sein Künstlername soll eigener Aussage nach für "super-intelligentes Dorgenopfer" stehen, zuvor bedeutete es "Scheiße in dein Ohr", einer Zeile aus dem Lied "Terroarr!" von Royal TS. Seine ersten beiden Songs "WeihnachtsSong" und "Arschficksong" waren 2004 auch auf seinem ersten Album "Maske" zu finden. Wegen frauenverachtender Inhalte wurden die Lieder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Überprüfung vorgelegt, jedoch nicht indiziert. Deutschlandweit bekannt machte Sido dann seine Single "Mein Block", der das Leben in einem Plattenbau einer Berliner Problemsiedlung schildert.

In der Single "Hey Du!" erzählt Sido von seiner Kindheit in der DDR

Beim Bundesvision Song Contest 2005 nahm Sido zum ersten Mal in der Öffentlichkeit seine Maske ab, als er den dritten Platz für Berlin belegte.

Sein zweites Soloalbum, "Ich", erschien Ende 2006. Wenige Monate später legte Sido dann mit "Eine Hand wäscht die Andere" nach, auf dem einige Features Sidos mit anderen Künstlern zusammengelegt wurden.

Das Album "Ich und meine Maske" erschien 2008 und bescherte Sido zum ersten Mal Platz 1 in den deutschen Albumcharts.

"Aggro Berlin", Sidos viertes Soloalbum, erschien im Oktober 2009. In der ersten Single daraus, "Hey du!", berichtet Sido zum ersten Mal von seiner Kindheit in der DDR und in West-Berlin. Zuvor hatte der Rapper stets verkündet, er sei in Berlin-Reinickendorf geboren. Er hatte sich damals geschworen, seine Herkunft geheim zu behalten, um nicht ausgelacht zu werden, rappt Sido in "Hey Du".

Im Dezember 2012 veröffentliche Sido ein Best-of-Album, genannt "#Beste". Neben seinen Lieblingsliedern sind darauf auch sechs zuvor unveröffentlichte Tracks zu finden. Die Single daraus, "Bilder im Kopf" stellte sich als Sidos bislang erfolgreichste heraus: In Deutschland wurde sie mit Platin-Status ausgezeichnet.

2013 erschien im November sein Album "30-11-80". Dabei handelt es sich um seine Geburtsdaten. In dem fast elf-minütigen Song sind neben Sido 18 weitere Künstler vertreten, die Sido als fast alle seiner "Lieblingsrapper" bezeichnet.

Sido wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Die Aufmerksamkeit, die Sido momentan erhält, ist jedoch nicht musikbedingt: Am 28.11.2014 stand Sido in Berlin vor Gericht. Er wurde zu einem Bußgeld von 15.000 Euro und einer Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Vor etwa zwei Jahren soll er im Streit in einem Berliner Club einen anderen Gast attackiert haben. Laut Anklage hat Sido ihm eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen. Der Mann erlitt laut Staatsanwaltschaft dadurch eine fast fünf Zentimeter lange Platzwunde und eine Schädelprellung. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Sido war nicht vorbestraft. Im Herbst 2009 stand er schon einmal als Angeklagter vor Gericht. Nach einem Streit in einem Café im August 2007 wurde ihm versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung vorgeworfen. Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten gegen eine Zahlung von 14.000 Euro eingestellt. AZ, dpa

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