Sex mit Tieren ist in Deutschland weiterhin verboten
Sodomiten sind mit ihrer Klage gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Sex mit Tieren weiterhin eine Ordnungswidrigkeit ist.
Sex mit Tieren ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen, heißt es in § 3 des Tierschutzgesetzes. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.
Dagegen zogen zwei Beschwerdeführer, die sich zu Tieren hingezogen fühlen, jetzt vor das Bundesverfassungsgericht - und scheiterten mit ihrem Vorstoß. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde gegen einen Ordnungswidrigkeitentatbestand im Tierschutzgesetz nicht zur Entscheidung an.
Fälle von Sodomie werden strafrechtlich verfolgt
Der durch das Verbot bewirkte Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Beschwerdeführer sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt, so die Richter. Schließlich wolle der Gesetzgeber die Tiere schützen. Der Ordnungswidrigkeitentatbestand genüge darüber hinaus den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots.
Wie in anderen Ländern auch kommt es in Deutschland immer wieder zum sexuellen Missbrauch von Tieren. Solche Fälle von Zoophilie - oder auch Sodomie genannt -, werden von den Ermittlungsbehörden entsprechend verfolgt. (AZ)
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