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  3. Rundfunkbeitrag: Sie kämpft gegen Rundfunkgebühren - und sollte dafür in Haft

Rundfunkbeitrag
28.10.2016

Sie kämpft gegen Rundfunkgebühren - und sollte dafür in Haft

Kathrin Weihrauch geht es ums Prinzip: Sie habe kein TV-Gerät und sehe es nicht ein, deshalb monatlich 17,50 Euro zahlen zu müssen.
Foto: Antje Hildebrandt

Weil sie sich weigert, die „Zwangsabgabe“ für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen, sollte sie ins Gefängnis. Doch Kathrin Weihrauch kämpfte weiter.

Hellblonde Haare, roter Mantel. Die Frau, die das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem herausgefordert hat, ist nicht zu übersehen. Winterfeldtplatz in Berlin: Kathrin Weihrauch schlendert vor wenigen Tagen mit ihrem Lebensgefährten über den Wochenmarkt. Sie ist zum Vorbild für jene offensichtlich überaus zahlreichen Menschen geworden, die nicht einsehen, den Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro monatlich zu zahlen.

Es ist eine regelrechte Bewegung, und Weihrauch gibt ihr ein Gesicht. Eines, das freundlich wirkt und nichts Verbissenes hat. Dabei hatte ihr Papierkrieg die letzte Eskalationsstufe schon erreicht. Am 8. August bekam sie einen Haftbefehl. Der wird jetzt aber nicht vollstreckt.

Das Landgericht Potsdam habe die Anordnung von sechs Monaten Erzwingungshaft aufgehoben, teilte ein Gerichtssprecher kürzlich mit. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), in dessen Sendegebiet sie lebt, hatte das Amt Beetzsee damit beauftragt, bei der alleinerziehenden Frau ausstehende Beitragszahlungen für das Jahr 2013 in Höhe von 309,26 Euro einzutreiben. Da sie sich weigerte, eine Erklärung über ihr Vermögen abzugeben, ordnete das Amtsgericht Brandenburg an der Havel schließlich die Erzwingungshaft an.

Das Konto der Alleinerziehenden wurde gepfändet

Der rbb als Gläubiger erklärte dagegen, Herr des Vollstreckungsverfahrens sei allein das Amt. Dieses habe den Haftbefehl beantragt, um die Vermögensauskunft zu erzwingen. „Der rbb hat den Haftbefehl daher weder beantragt noch zurückgenommen“, betonte rbb-Sprecher Volker Schreck. Vielmehr habe das Amt Beetzsee mitgeteilt, dass der Haftbefehl wegen mangelnder finanzieller Erfolgsaussichten des Vollstreckungsverfahrens nicht mehr vollzogen werde. Kathrin Weihrauch hat nach eigenen Angaben nur ein geringes Einkommen – und keinen Fernseher.

Wie auch immer, das Ergebnis bleibt für sie gleich: Sie muss nicht in Haft. Weihrauch ist gerade im Urlaub, sie dürfte ihn nun erst recht genießen. Ein bisschen Ruhe vor dem Ansturm der Medien wird ihr gewiss auch guttun. Denn das öffentliche Interesse ist groß daran, zu erfahren, wer diese Frau ist, die bisher jede Aufforderung, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, ignoriert hat: 43 Jahre alt, früher Krankenschwester auf einer Intensivstation, heute freiberufliche Clownin. Im Rechtsstreit mit dem rbb vertritt sie sich selber. Und brachte ihn in eine Zwickmühle.

Hätte der rbb darauf bestanden, dass die Beitrags-Boykotteurin ins Gefängnis kommt, hätte er aus rechtlichen Gründen die Kosten für den Aufenthalt zunächst einmal vorstrecken müssen. Jeder Tag hätte ihn 146,87 Euro gekostet. In sechs Monaten Haft wären mehr als 20.000 Euro zusammengekommen. Fraglich, ob er das Geld jemals zurückbekommen hätte. Zumal die Summe in keinem Verhältnis zum nicht gezahlten Rundfunkbeitrag steht. Andererseits will der rbb vermeiden, dass Beitragsgegner massenhaft Weihrauchs Beispiel folgen. In der Annahme, dass sie keine Haft zu befürchten haben. Die Pressestelle des rbb teilt diese Befürchtung nicht und verweist auf die Sanktionen, die säumige Beitragszahler über sich ergehen lassen müssen: Pfändung des Kontos. Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Verlust der Kreditwürdigkeit.

Weihraucht gehe es nicht mehr ums Geld, sondern ums Prinzip

Doch auch Weihrauch hatte das nicht abgeschreckt. Der Pfändung ihres Kontos war sie etwa zuvorgekommen, indem sie es vorher leer geräumt hatte. Ausgestanden ist die Angelegenheit für sie nicht: Nach Angaben von rbb-Sprecher Schreck kann der Sender den ausstehenden Rundfunkbeitrag über die entsprechenden Vollstreckungsstellen für die Dauer von 30 Jahren einfordern.

Inzwischen, sagt Weihrauch, gehe es ihr nicht mehr ums Geld, sondern ums Prinzip. „Es ist doch eine Riesensauerei, dass sich die Rundfunkanstalten einfach so das Geld in die Taschen stopfen und die Bürger gar nicht erfahren, wofür sie es ausgeben.“ Andere Beitragsgegner können nichts mit ARD oder ZDF anfangen oder misstrauen Medien generell. Unter ihnen befinden sich viele Verschwörungstheoretiker. Was sie oft eint: Den Beitrag zu verweigern, ist für sie kein Rechtsbruch, sondern ziviler Ungehorsam.

Wie für Sieglinde Baumert aus Thüringen, die Anfang des Jahres als Erste überhaupt in Erzwingungshaft ging – bis sie nach 61 Tagen frei kam, weil der MDR den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen hatte. Die Mittel seien nicht mehr „verhältnismäßig“ gewesen, hieß es. (mit dpa, wida)

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.10.2016

Die Haltung von Kathrin Weihrauch und Sieglinde Baumert finde ich mutig. Es ist letztlich gleichgültig, welche Rundfunkanstalt das qualitativ höherwertige Programm anbietet. Vielmehr geht es darum, dass es sich bei den Rundfunkgebühren um eine "Zwangsabgabe" handelt. Es wäre doch ein Einfachs, wenn jeder selbst entscheiden kann, ob er das Angebot der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in Anspruch nimmt und somit bereit ist Gebühren dafür zu bezahlen oder schlichtweg auf deren Programm verzichtet.

29.10.2016

Nein, so einfach ist es eben nicht. Ja, es ist ein Zwangsabgabe aber immerhin nur mit angenommenen Anschluss- nicht mit Benutzungszwang. Stellen Sie sich vor Sie müssten auch noch öffentlich-rechtliches Fernsehen konsumieren. ;-)

Das öffentlich-rechtliche Fernsehen kann nur Bestand haben, wenn es von einer breiten Basis getragen wird. Dass man mit den Geldern herumaast und dem eigentlichen Auftrag nur schlecht gerecht wird , weil man nach Quoten schielt, was man gerade nicht müsste, das ist die Krux.

Aber warum finanziert man es nicht über Steuergelder, da täten es die Leute nicht so merken?

In Augsburg saniert man ein hochsubventioniertes Theater, das die wenigsten Bürger in Anspruch nehmen mit immensen Geldern - und keinen störts auch wenn es zu Lasten vieler anderer Einrichtungen und Bedürfnisse gehen wird.

Müsste jeder Augsburger jedes Jahr 40 Euro dafür bezahlen, wäre die Empörung wohl groß.

Ja, ich setze öR-Fernsehen durchaus mit dem Kulturangebot eines Stadttheater gleich. Manchmal wird selbiges sogar über diese Sender in die Wohnzimmer geliefert. Und man muss nicht noch extra dafür bezahlen. Das sollte viel öfter geschehen. Politische Bildung, Kunst, Kultur, Reportagen - das müsste die Hauptaufgabe des öRs sein. Sport und Unterhaltung dürften nur eine Nebenrolle spielen. Quizsendungen sind bei den privaten bestens aufgehoben. Dafür möchte ich auch nicht bezahlen müssen.

29.10.2016

Stimmt so nicht! Seit 2013 bezahlt jeder volljährige Bürger der ein Eigenheim oder eine Wohnung hat. Ausnahme: Harz IV, Behinderung usw.

Vgl.:

http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

28.10.2016

Eine schöne story, die genau den Interessen der grossen Verleger, die sich Privatstationen für Rundfunk und Fernsehen leisten, in die Karten spielen. Medien- und damit Meinungsmonopol ist damit gegeben. Wir sehen das ja, bezogen auf die Printmedien, tagtäglich.

Zur Sache selber, ich bin für den Rundfunkbeitrag. Denn eines ist sicher, noch ein wenig Spartenprogramm und Qualitätssendungen findet man nicht bei den Krachsendern, die das Volk mit Dschungelcamps u.ä. ergötzen.

Oder vergleichen wir doch mal eine Länderspielübertragung von ARD/ZDF mit RTL. Losgelöst inhaltlicher Qualität ist zumindest ein Merkmal, dass bei letzteren im Prinzip eine Dauerwerbesendung mit kurz unterbrechenden Fussballsequenzen über den Schirm läuft.

Trotz allem Schrott, den auch die ÖR-Sender zeigen, sind die mir hundertmal lieber. Und dafür drück ich gerne den Beitrag ab; ebenso wie für das Abo unserer Heimatzeitung und anderer.

28.10.2016

Der Punkt ist doch nicht die Qualität. Der Punkt ist, dass den Leuten zwanghaft in die Tasche gegriffen wird, selbst wenn sie diese Medienanstalten konsequent ignorieren oder schlicht nicht benötigen, ohne dass sie irgend eine Handhabe dagegen haben sollen. Ich kann ja auch mal eine Werkstatt auf machen und allen Bürgern im Ort eine Rechnung stellen, weil sie ja alle den Service in Anspruch nehmen hätten können. Es ist eine Steuer, die keine Steuer sein darf, noch dazu für eine private Anstalt. Denn auch wenn da öffentlich-rechtlich dran steht, ist es immer noch keine staatliche Einrichtung, die aus dem Staatshaushalt bezahlt wird, sondern eben eine private Geschichte. Es wurde schon oft vorgeschlagen: Sollen sie ihr Programm verschlüsseln, so wie das andere Bezahl-Sender machen, und gut wärs. Würde evtl. auch schnell damit aufräumen, wie sehr dieses Fernsehen benötigt wird. Oder auch nicht. Dann hätten sie aber keinen Grund zum Jammern, denn dann wären die Einnahmen weiterhin da.

Ich habe auch keine Probleme, dann und wann gewisse Sendungen zu sehen und evtl. würde ich dafür auch gerne zahlen. Allerdings war der Fernseher das letzte Jahr vielleicht zwei mal an. Ich brauche keine 16 verschiedenen Versionen der Sportschau, der Musikantenstadtl geht mir am Arsch vorbei und mit Telenovelas von ARD & ZDF (OK, nicht nur deren) kann man mich aus dem Raum treiben. Warum genau werde ich zwangsverdonnert, diesen ganzen Mist quasi zwangsläufig abzunehmen? (Ob ich es nutze, ist ja was anderes.) Stellen Sie sich mal vor, jemand würde ihnen die Frankfurter Allgemeine (oder irgend ein anderes Blatt) aufzwingen, also das Geld jeden Monat vom Konto abbuchen und das einzige was Sie machen könnten, ist die Zusendung der Zeitung abbestellen (um wenigstens den Papiermüll nicht ständig damit voll zu haben), aber das Geld wird weiterhin abgebuch. Schöne Sauerei, oder? Da hilft es einem auch nicht, wenn sich jemand hin stellt und sagt: »Aber ist doch immer noch besser als die Blöd-Zeitung!« Nur weil ich das andere erst recht nicht zwangsläufig abnehmen will, heißt das nicht, dass ich überhaupt irgendwas aufgezwungen haben will. Wenn der Staat plötzlich beschlösse, dass geblümte Unterhosen »Grundversorgung« seien (so wie so vieler Tinnef auf den Ö-R) und jeder die kaufen muss, was wäre da los?

29.10.2016

Ich würde meine Gebühren gerne zahlen, wenn ich dafür auch das bekäme, was der gesetzliche Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen ist: Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung, in dieser Reihenfolge.

Faktisch macht gefühlte 80% Unterhaltung aus, und es werden von "Steuer"-Geldern sündteure Übertragungsrechte für Sportereignisse gekauft, anscheinend, um mit den Privaten konkurrieren zu können und zusätzlich Werbeeinnahmen zu generieren, als ob nicht 9,1 Mrd € schon genug wären.

Medien- und damit Meinungsmonopol ist damit gegeben.

Bei den Öffentlich-Rechtlichen fällt mir seit Jahren zunehmend auf, daß immer dreister Nachricht und Meinung vermischt werden. Auch die Zusammensetzung der Gäste von politischen Talkshows ist alles andere als Ausgewogen. Offensichtlich muß auch hier die (poltisch korrekte) Meinung der Rundfunk- und Fernsehräten für den dummen Michl transportiert werden, damit er nicht auf dumme Gedanken kommt.

Das System sollte reformiert werden: Entweder man bekommt eine Wahlmöglichkeit, oder die Anstalten finden zu ihrem Kernauftrag zurück, enthalten sich konsequent der Meinungsmache und lernen, mit Geld umzugehen.

Ansonsten ist eine faktische Steuer nicht gerechtfertigt.