Skurrile EU-Vorschrift: Kein Bier in Steinkrügen?
Krüge, die nicht durchsichtig sind, müssen künftig mit dem Hinweis "Nicht für schäumende Getränke" gekennzeichnet sein. Nicht überall kommt die Vorschrift aus Brüssel gut an.
Die Idee hinter der Vorschrift aus Brüssel ist eigentlich nicht schlecht: Damit der Gast im Wirtshaus nicht zu wenig in den Krug eingeschenkt bekommt, soll Bier nicht in undurchsichtigen Krügen ausgeschenkt werden. Nach EU-Recht dürften undurchsichtige Schankgefäße seit 2015 nicht mehr für den Ausschank schäumender Getränke verwendet werden, da der Messstrich auf der Innenseite nicht sichtbar sei.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber eine Ausnahmeregelung für den Steinkrug, den sogenannten „Keferloher“, formuliert. Biertrinker sollten im Lokal darauf hingewiesen werden, dass sie ihr Bier aus dem Steinkrug zwecks Kontrolle der Füllmenge in einen Glaskrug umschütten lassen können. Es ist also in Ordnung, Bier in Steinkrügen auszuschütten, solange ein "Kontrollkrug" aus Glas zur Hand ist.
Keine schäumenden Getränke in Krügen aus Stein
Wie verschiedene Medien berichten, müssen Steinkrüge dennoch mit der Aufschrift "Nicht für schäumende Getränke" gekennzeichnet sein. Die Münchener Abendzeitung berichtet über einen Fall aus Mittelfranken. Der Brauer Benno Wirth aus Neuhaus soll demnach neue Steinkrüge für seinen Gasthof bestellt haben. Er staunte nicht schlecht, als er die Warnung "Nicht für schäumende Getränke" auf der Unterseite des Krugs laß. "Das ist wirklich ein neues Meisterstück unserer feinen, hochbegabten EU-Politiker", lob Benno Wirth ironisch gegenüber der Münchener Abendzeitung. "Die wissen anscheinend nicht, wie sie den Tag rumbringen sollen", ergänzt der Vater des Brauers.
Vermutlich kann der Brauer aus Mittelfranken nicht viel gegen die Vorschrift tun. Doch er hat bereits eine Idee: "Ich lasse Glaskrüge machen auf denen `Offizielles Umschüttkorrekturglas`steht", sagt er gegenüber der Münchener Abendzeitung. dpa/kinp
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