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  3. Ulm: Sohn mit Rauch vergiftet: Lebenslange Haft für Vater

Ulm
17.07.2017

Sohn mit Rauch vergiftet: Lebenslange Haft für Vater

Im Munderkinger Mordprozess hat das Landgericht Ulm ein Urteil gefällt.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Das Landgericht Ulm hat ein Urteil gesprochen: Der Vater, der seinen sechsjährigen Sohn mit Kohlenmonoxid getötet hat, muss lebenslang ins Gefängnis.

Das Ulmer Schwurgericht hat einen 43-jährigen Industriemechaniker wegen Mordes an seinem sechsjährigen Sohn zu einer lebenslangem Freiheitsstrafe verurteilt. In einem so genannten erweiterten Suizid hatte der Angeklagte im Juli 2016 in seiner Wohnung in Munderkingen im baden-württembergischen Alb-Donaukreis versucht, sich umzubringen und das Kind mit in den Tod zu nehmen.

Er wählte dabei eine ebenso schmerzlose wie heimtückische Variante: Nachdem er am Abend des 10. Juli vergangenen Jahres wie üblich seinen Sohn im elterlichen Schlafzimmer ins Bett gebracht hatte und das Kind eingeschlafen war, schob er einen noch glimmenden Holzkohlegrill in den zuvor abgedichteten Raum, um sich und den Sohn mit dem austretenden Kohlenmonoxid zu töten.

Nach drei Tagen wurde die Leiche des Kindes gefunden. Der Vater war hingegen noch am Leben. Er gab noch schwache Lebenszeichen von sich und wurde gerettet.

Prozess in Ulm: Warum tötete der Mann seinen Sohn?

In dem sechs Tage dauernden Prozess vor dem Landgericht Ulm waren die tragischen Hintergründe dieses Familiendramas beleuchtet worden. Laut Staatsanwaltschaft war das wesentliche Motiv für die Tat Rache an der Mutter des Kindes. Diese war nur wenige Monate nach der Geburt des Kindes aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und war zu ihren Eltern in eine Nachbarstadt gezogen.

In den ersten Jahren hatte sich das mittlerweile geschiedene Ehepaar auf ein gemeinsames Sorgerecht und gegenseitige Besuche geeinigt. Das klappte auch ganz gut. Die Sache änderte sich jedoch, als die Mutter des getöteten Sohnes einen anderen Mann kennenlernte und zu ihm in eine etwa hundert Kilometer entfernte Ortschaft in Baden-Württemberg gezogen war.

Der Vater erzog den offenbar innig geliebten Buben wie bisher zwar in Munderkingen. An den Wochenenden wurde das Kind von der Mutter oder ihrem neuen Lebensge-fährt abgeholt und jeweils an den Sonntagabenden zurückgebracht. Doch als 2016 die Einschulung des Kindes anstand, wollte die Mutter den Sohn an ihrem neuen Wohnort zur Schule schicken.

Das gemeinsame Sorgerecht ließ sie vom Ulmer Familiengericht aufheben. Der Vater stimmte diesem Gerichtsbeschluss zwar zunächst zu. Dann aber nagten immer stärkere Zweifel an ihm, ob die Mutter in der Lage sei, das Kind liebevoll zu versorgen. In mehreren Abschiedsbriefen schrieb er, dass sein Sohn „nicht in gute Hände käme“. So plante und vollzog er den erweiterten Suizid.

Staatsanwaltschaft hatte härteres Urteil gefordert

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer eine lebenslange Strafe samt Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – was eine Freilassung nach 15 Jahren Haft ausschließen würde.

Das Schwurgericht folgte aber der Auffassung des Verteidigers, dass die eigentliche Ursache der Tat die schiere Verzweiflung des Mannes gewesen sei, den Mittelpunkt seines Lebens zu verlieren. Darum habe der Angeklagte zwar aus Heimtücke, aber ohne niedrige Beweggründe gehandelt – und wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

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