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  3. Mordfall Susanna: Staatsanwaltschaft: Ali B. vermutlich älter als zuerst angenommen

Mordfall Susanna
12.06.2018

Staatsanwaltschaft: Ali B. vermutlich älter als zuerst angenommen

Ali B. auf dem Weg in die Untersuchungshaft. Womöglich ist er älter als zunächst angegeben.
Foto: Hasan Bratic (dpa)

Ali B., der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna, ist vermutlich älter als angegeben. Das könnte erhebliche Folgen für das Verfahren haben.

Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna, Ali B., war zum Tatzeitpunkt vermutlich älter als angegeben. Die ergebe sich unter Vorbehalt aus Informationen des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt am Main, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Dienstag in Wiesbaden. Für Ali B. könnte das bei einem kommenden Gerichtsverfahren bedeuten, dass er nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. 

Ali B. wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna getötet zu haben

Der irakische Flüchtling wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag im Beisein von Bundespolizisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft. 

Nach einer mündlichen Auskunft des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt sei Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, sagte der Staatsanwalt. Dem Konsulat lägen entsprechende Ausweisdokumente vor. Da diese Informationen der Staatsanwaltschaft noch nicht schriftlich vorlägen und noch nicht überprüft worden seien, seien sie noch unter Vorbehalt.  

Welche Folgen hat es, wenn Ali B. älter ist als angegeben?

Stimmt die Auskunft, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat bereits 21 Jahre alt gewesen. Dies hätte "für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren", sagte der Staatsanwalt. Ali B. könne dann nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. In diesem Fall müsste er mit einer erheblich schwereren Strafe rechnen. (dpa)

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