Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Doppelmord Herne: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Marcel H.

Doppelmord Herne
25.01.2018

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Marcel H.

Die Staatsanwaltschaft fordert die Höchststrafe für den mutmaßlichen Doppelmörder von Herne, Marcel H.
Foto: Bernd Thissen, dpa

Für den mutmaßlichen Doppelmörder von Herne, den 20-jährigen Marcel H., fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung. Das ist die Höchststrafe.

Im Prozess um den Doppelmord von Herne hat die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den 20-jährigen Marcel H. beantragt. Lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lautet die am Donnerstag vorgetragene Forderung der Anklage. Außerdem soll die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleiben. 

Doppelmord von Herne: Urteil am 31. Januar erwartet

Ankläger Danyal Maibaum sprach in seinem Plädoyer im Bochumer Landgericht von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen". Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in "menschenverachtender Weise" über sie ausgelassen.

Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht "ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne" gesorgt. "Eltern waren verunsichert, haben ihre Kinder nicht zur Schule gebracht", so Maibaum vor Gericht. "Alle hatten Angst, dass der Angeklagte weiter zuschlagen könnte."

Als Motiv kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größen-Fantasien, Sadismus und Angeberei in Frage. Marcel H. habe insgesamt 120 Mal auf seine beiden Opfer eingestochen und später sogar versucht, einen Fuß abzutrennen, um ihn im Internet stolz als Trophäe zu präsentieren.

 Im Prozess selbst hat sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Am Donnerstag verzichtete er auch auf sein Recht auf das sogenannte "letzte Wort" vor der Urteilsverkündung.

Anwalt Til Heene, der im Prozess einen Halbbruder des neunjährigen Opfers vertritt, sagte in seinem Plädoyer über den Angeklagten: "Wer aus tiefster Überzeugung derartige Taten begeht, muss damit leben, als Monster bezeichnet zu werden." 

In einem Brief an seine Mutter hatte Marcel H. kürzlich allerdings doch erste Anzeichen von Reue gezeigt. Ihm sei erst jetzt bewusst geworden, was er für "einen Schaden" angerichtet habe. Unterzeichnet war der Brief mit der Grußformel: "Dein ratloser Sohn Marcel."

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft hält Verteidiger Michael Emde eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch. Marcel H. habe eindeutig Reifeverzögerungen und müsse daher auf jeden Fall nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. "Er saß doch nur vorm Computer, spielte Ballerspiele und wenn er rausging, hat er mit einem Holzschwert auf Bäume eingehauen", so Emde in seinem Plädoyer. Er sei deshalb auf jeden Fall eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzusetzen.

Marcel H. hat über seinen Verteidiger zugegeben, Anfang März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen Ex-Schulfreund (22) umgebracht zu haben. Das Urteil soll am 31. Januar, 14.00 Uhr, gesprochen werden. (dpa)

Das könnte Sie auch interessieren:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.