Staatsanwaltschaft legt eventuell Revision ein
Wettermoderator Jörg Kachelmann wurde nur aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Jetzt zieht die Mannheimer Staatsanwaltschaft Revision in Betracht.
Der Wettermoderator war vom Landgericht Mannheim aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Nachdem immer noch nicht geklärt ist, ob Kachelmann seine damalige Freundin vom 8. auf den 9. Februar 2010 wirklich vergewaltigt hat, will die Mannheimer Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann Revision einlegen. Das teilte der Sender SWR mit. Der formale Beschluss der Behörde steht aber offenbar noch aus. "Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden", sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Der 52 Jahre alte Kachelmann war am Dienstagvormittag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden. Das Gericht folgte mit diesem Urteil dem Antrag von Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn. Kachelmann hatte den renommierten Anwalt erst während des laufenden Verfahrens ins Boot geholt. Für eine Verurteilung des Wettermoderators fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert.
Am kommenden Dienstag um Mitternacht sei die Revisionsfrist zu Ende. Bis dahin habe die Staatsanwaltschaft Zeit, das Urteil zu prüfen und Revision einzulegen.
Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren konnten die Anklage nicht stützen. AZ/dpa
Die Diskussion ist geschlossen.