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  3. Berlin: Tierquälerei? Skatende Bulldogge "Lenin" wird Touristenhit

Berlin
26.05.2016

Tierquälerei? Skatende Bulldogge "Lenin" wird Touristenhit

Eine skatende Bulldogge mischt Deutschlands Hauptstadt auf. (Symbolbild)
Foto:  Raul Sifuentes/Guinness World Records/dpa

Eine Bulldogge auf dem Skateboard - das begeistert nicht nur Touristen, sondern ruft Tierschützer auf den Plan und beschäftigt nun sogar die Politik.

Eine skatende Bulldogge namens "Lenin" begeistert Touristen und Internetnutzer in Berlin - und ruft Tierschützer auf den Plan. Das mit dem Rollbrett offenbar behände spielende Tier beschäftigt jetzt sogar die Politik in der Hauptstadt, wie Berliner Medien am Donnerstag berichteten. Eine Anfrage der SPD-Politikerin Martina Matischok-Yesilcimen an das Bezirksamt Mitte hat demnach den Schutz des Tieres zum Ziel gehabt. Ein Amtsveterinär habe "Lenin" allerdings nicht ausfindig machen können, berichtete der "Tagesspiegel". Die Anfrage habe Kosten von 127 Euro verursacht.

Skatende Bulldogge gesucht: "Lenin" schon wochenlang nicht mehr gesehen

Die Politikerin wollte laut "Berliner Morgenpost" wissen, inwieweit das Bezirksamt Kenntnis von dem Umstand hat, "dass seit Monaten auf dem Alexanderplatz eine Bulldogge auf einem Skateboard fahrend zu sehen ist". Sie fragte zudem, ob das Veterinäramt und der Allgemeine Ordnungsdienst von diesem "Spektakel" wüssten. Das Bezirksamt antwortete, dass man durch eine Bürgerbeschwerde von dem Hund erfahren habe. Mitarbeiter des Veterinäramtes hätten Hund und Besitzer jedoch nicht angetroffen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten die Bulldogge angeblich seit Wochen nicht mehr auf dem Alexanderplatz gesehen.

Sind skatende Hunde tatsächlich ein Fall von Tierquälerei?

Ob das Skaten eine Quälerei des Hundes sei, könne ohne Beobachtung des Hundes nicht erkannt werden, schrieb das Bezirksamt laut "Berliner Morgenpost" weiter. Und: "Eine Gefährdung des Hundewohls wäre gegeben, falls dem Hund Leistungen abverlangt werden würden, die mit Schmerzen und Leiden des Tieres verbunden wären (Verstoß gegen das Tierschutzgesetz)." Eine Beurteilung ohne Beobachtung des Tieres sei aber nicht möglich. epd

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