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Fall Tugce
20.04.2017

Tugce-Schläger wurde nach Serbien abgeschoben

Sanel M. muss Deutschland verlassen. Das Landgericht Darmstadt hatte den Mann im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Foto: Boris Roessler, dpa (Archivfoto)

Tugce Albayrakt starb vor zweieinhalb Jahren nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung in Offenbach. Der Schläger Sanel M. musste Deutschland nun verlassen.

Der wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce Albayrak verurteilte Täter ist aus Deutschland abgeschoben worden. Der 20 Jahre alte Sanel M. wurde am Donnerstagmittag vom Frankfurter Flughafen aus "nach Serbien zurückgeführt", wie das Amt für Zuwanderung und Integration in Wiesbaden mitteilte. Das Landgericht Darmstadt hatte ihn im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. M. saß in Wiesbaden in Jugendhaft.

In Deutschland geborener Sanel M. nach Serbien ausgewiesen

Er hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf fiel. Sie starb wenige Tage später. Dem Schlag im Morgengrauen waren Pöbeleien und Beleidigungen zweier Gruppen vorausgegangen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschieden, dass der 20-Jährige für acht Jahre nach Serbien ausgewiesen wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Heranwachsende ist in Offenbach geboren und zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder leben den Anwälten zufolge nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

Die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begehe und seine Resozialisierung scheitere, sei angesichts seiner mangelnden Integration in der Bundesrepublik nicht hinnehmbar, argumentierten die Richter des VGH. Sie bestätigten damit die Entscheidung der Ausländerbehörde und der ersten Gerichtsinstanz.

Der VGH teilte die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, der ersten Instanz. "Danach könne dem alleinstehenden und kinderlosen Antragteller, der über einen Schulabschluss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehungen und Bindungen in Serbien zu knüpfen." Es sei auch nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen. dpa

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