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  3. Fall Tugce: Tugces Freundinnen widersprechen sich vor Gericht

Fall Tugce
27.04.2015

Tugces Freundinnen widersprechen sich vor Gericht

Der Angeklagte Sanel M. (l.) und sein Verteidiger vor dem Gericht in Darmstadt.
Foto:  Boris Roessler (dpa)

Wieso verpasste Sanel M. Tugce den fatalen Schlag? Hat Tugce den Angeklagten beleidigt und provoziert? Die Aussagen ihrer Freundinnen widersprechen sich.

Im tödlich verlaufenen Streit zwischen der Studentin Tugce und dem mutmaßlichen Täter Sanel M. hat offenbar keiner von beiden versucht, der direkten Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Das legen erste Zeugenaussagen nahe, die sechs Freundinnen der Verstorbenen am Montag, dem zweiten Verhandlungstag, vor dem Landgericht Darmstadt abgegeben haben. Jedoch gab es unter den verschiedenen Aussagen auch erhebliche Unterschiede.

Hat Tugce Sanel M. ebenfalls beleidigt?

Nach Aussage einer Freundin habe der 18-jährige Sanel M., der wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt ist, in der Tatnacht am 15. November 2014 in einer Offenbacher McDonald’s-Filiale zwar mit den wüsten Beleidigungen begonnen. Tugce und ihre Freundinnen hätten sich aber auf den Streit eingelassen und Sanel M. und dessen Freunde ebenfalls beleidigt. Das bestätigten allein drei der Zeuginnen übereinstimmend. Eine Zeugin berichtete gar, Tugce sei von ihrem Charakter her eine Person gewesen, die sich in solchen Situationen nur schwer hätte zurückhalten können. Die drei anderen Zeuginnen konnten sich an wüste Beschimpfungen durch Tugce selbst nicht erinnern oder behaupteten sogar, diese hätte es insbesondere unmittelbar vor der Tat nicht gegeben.

Widersprüchliche Aussagen gab es auch darüber, ob eine der Freundinnen kurz vor Sanel M.s Schlag, durch den Tugce das Bewusstsein verlor, versucht hatte, die 22-jährige Deutsch-Türkin noch zurückzuhalten. In der Vernehmung durch die Polizei hatte eine von Tugces Freundinnen noch geschildert, Tugce hätte sich losgerissen und sei auf Sanel M. zugegangen, der selbst durch einen Freund zurückgehalten wurde. Vor Gericht konnte die Zeugin sich nun nach eigener Aussage nicht mehr an das aktive Verhalten Tugces in der Szene erinnern. Auch eine weitere Zeugin, die sich zum Tatzeitpunkt in unmittelbarer Nähe befand, widersprach dieser Darstellung deutlich: „Tugce wurde nicht zurückgehalten und hat sich auch nicht losgerissen.“

Zeuginnen im Fall Tugce widersprechen sich

Strittig ist nach dem zweiten Prozesstag und den sechs Zeugenaussagen, inwieweit Tugce Sanel M. kurz vor dem todbringenden Schlag beleidigt hat. Gegenüber der Polizei hatten mehrere von Tugces Freundinnen noch ausgesagt, Sanel M. hätte sich schon an seinem Auto befunden und sei im Begriff gewesen aufzubrechen, als Tugce ihm „halt die Klappe, du kleiner Hurensohn“ hinterherrief – was Sanel M. offenbar zum Ausrasten brachte. Mit ihren eigenen Aussagen konfrontiert, wollten mehrere der Zeuginnen, diese Wortwahl nicht mehr bestätigen.

Inwieweit das Gericht sein Urteil auf die ersten Zeugenaussagen von den Freundinnen der verstorbenen Studentin stützen kann, ist somit ungewiss. Sowohl der Vorsitzende Richter Jens Aßling als auch die Verteidiger von Sanel M. hielten den Zeuginnen die Widersprüche in ihren Aussagen vor.

Darüber hinaus hatte mehrere der jungen Frauen in ihren Aussagen vor Gericht betont, sie hätten das Überwachungsvideo allein oder zu zweit gesehen und nicht darüber gesprochen. Auf nachdrückliches Fragen von Sanel M.s Verteidiger gestand eine von Tugces Bekannten dann jedoch, dass die Frauen die Videos sehr wohl in einer größeren Gruppe geschaut hätten. „Ich fühle mich von Ihnen unter Druck gesetzt“, beschwerte sich die Zeugin beim Anwalt. Der antwortete mit einer scharfen Frage: „Darf ich das so verstehen, dass auch nichts von dem, was Sie bei der Polizei gesagt haben, der Wahrheit entspricht?“

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