Überlebender schildert die Gräueltaten von Auschwitz
Im NS-Prozess gegen einen ehemaligen SS-Wachmann, hat ein damaliger Gefangener des Vernichtungslager Auschwitz über die Gräueltaten berichtet. Er appellierte an den Angeklagten.
Es ist der erste Moment, in dem der ehemalige SS-Wachmann den Blick hebt. Wenn auch nur für ein paar Sekunden. "Sprechen Sie an diesem Ort über das, was Sie und Ihre Kameraden getan oder erlebt haben!", ruft Leon Schwarzbaum dem Angeklagten mit bebender, aber kraftvoller Stimme aus dem Zeugenstand zu. Schließlich seien beide bereits 94 Jahre alt, stünden bald vor dem höchsten Richter. Doch Reinhold Hanning, der als ehemaliger Wachmann des NS-Vernichtungslagers Auschwitz auf der Anklagebank sitzt, strafft nur kurz seinen Rücken, sinkt wieder in sich zusammen und schweigt.
Der 94-jährige Schwarzbaum hat das Lager überlebt. Am Donnerstag, dem ersten Verhandlungstag in einem der letzten großen NS-Prozesse, berichtet er vor dem Landgericht Detmold vom Grauen, das er erleben musste. Seine Aussage soll die Tötungsmaschinerie veranschaulichen, von der auch der Angeklagte ein Teil gewesen sein soll: Als Wachmann soll Hanning beim Massenmord in Auschwitz geholfen haben. Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen lautet der Tatvorwurf, den Andreas Brendel von der nordrhein-westfälischen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen zum Auftakt vorträgt.
Der Angeklagte zeigt im NS-Prozess nur wenig Regung
Der Verlesung der Anklage folgt Hanning ohne sichtbare Regung. Mit den kleinen Trippelschritten eines Greises ist der 94-Jährige in den Gerichtssaal gekommen, das Kinn zur Brust gezogen, um möglichst jedem Blick auszuweichen. Sein Verteidiger macht am Donnerstag deutlich, dass sich der Angeklagte zumindest derzeit nicht zur Sache äußern wird. Der Anwalt verliest im Prozess einige Eckdaten zum Lebenslauf seines Mandanten. Demnach wuchs Hanning im Städtchen Lage im Kreis Lippe auf. In der Nachkriegszeit arbeitete er in einem Molkereigeschäft, das er später übernahm. Er ist Witwer.
Hanning ist nach Angaben seines Anwalts gesundheitlich angeschlagen, verhandlungsfähig für zwei Stunden pro Tag. "Wir hatten Angst, dass er den ersten Verhandlungstag nicht überstehen wird, körperlich und auch psychisch", sagt sein Verteidiger nach dem ersten Gerichtstag.
Verteidigung stellt frühe Aussage in Frage
Laut Staatsanwaltschaft kam der Angeklagte 1942 als Wachmann nach Auschwitz. Er stieg schnell auf, war später SS-Unterscharführer. Das hatte Hanning in einem ersten Verhör 2013 mit der Polizei eingeräumt. Allerdings bestritt er dabei, selbst getötet und Bescheid gewusst zu haben. Wie verwertbar diese Aussage vor Gericht sein wird, zog die Verteidigung am Donnerstag in Zweifel: Hanning sei damals überrumpelt worden.
Als Ort des systematischen Mordens beschreibt die Anklageschrift das Vernichtungslager: Getötet wurde in den Gaskammern, fast jedes Wochenende gab es Massenerschießungen. Wer zu krank oder zu schwach zum Arbeiten war, wurde vergast. Dass in Auschwitz auch die Lebensbedingungen an sich töten sollten, gehörte mit zum mörderischen Plan der Nazis. Chronische Unterernährung ließ Tausende verhungern.
Dem Angeklagten soll das alles bekannt gewesen sein. Mehr noch: Er müsse gewusst haben, dass das System nur funktionierte, weil es durch Gehilfen wie ihn bewacht wurde, begründet Ankläger Andreas Brendel am ersten Verhandlungstag den Beihilfevorwurf.
Das wünscht sich der KZ-Überlebende
Indem sie so umfassend auf die verschiedenen Arten des Tötens eingehe, unterscheide sich die Anklageschrift von bisherigen und noch laufenden Verfahren, sagt Nebenkläger-Anwalt Cornelius Nestler. Er vertritt einige der 40 Nebenkläger unter anderem aus Israel, Kanada, Ungarn und den USA. "Hier wird der organisierte Massenmord in Auschwitz erstmals in seinem gesamten Umfang angeklagt", betont Nestler. Insofern verspreche diese Hauptverhandlung Gerechtigkeit für die Überlebenden und ihre Nachfahren, "wenn auch viel zu spät".
Gerechtigkeit ist es auch, auf die der ehemalige Auschwitz-Gefangene Schwarzbaum hofft. "Die SS war grausam und sadistisch", klagt er im Gericht an. Dieses Eingeständnis von einem der Täter zu hören, wäre sein großer Wunsch: "Ich will, dass er endlich die Wahrheit sagt." dpa
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