Überraschung im Fall Niklas
Staatsanwalt fordert nun Freispruch
Paukenschlag im Bonner Prozess um den Tod des verprügelten Schülers Niklas: Die Staatsanwaltschaft hat im Kernvorwurf einen Freispruch gefordert. Es sei nicht zweifelsfrei sicher, dass der 21 Jahre alte Angeklagte Niklas in der Tatnacht geschlagen und getreten habe, sagte Staatsanwalt Florian Geßler im Landgericht. Auch wenn man alles versucht habe, die Tat aufzuklären: Es komme auch ein anderer Mann als Täter in Betracht.
Der 17 Jahre alte Niklas, der zuletzt in Bad Breisig in Rheinland-Pfalz wohnte, war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergestreckt worden. Anschließend wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus. Der Fall hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.
Die Ermittlungen gestalteten sich aber schwierig. Lediglich ein Freund von Niklas will den Angeklagten eindeutig als Täter wiedererkannt haben. Nach der Beweisaufnahme sei nun aber nicht mehr auszuschließen, dass dieser entscheidende Zeuge sich getäuscht habe, sagte der Staatsanwalt. Es gebe eine sehr große Ähnlichkeit zwischen dem Angeklagten und einem anderen Mann, bei dem man davon ausgehen müsse, dass er ebenfalls am Tatort war. Dieser andere Mann ist für das Gericht kein Unbekannter. Er saß in dem Prozess zeitweise im Zeugenstand, verweigerte aber die Aussage. Dieser Auftritt vor Gericht habe ihn selbst allerdings ein „bisschen aus der Bahn geworfen“, sagte Staatsanwalt Geßler. Die Ähnlichkeit sei offenkundig gewesen. Während der Ermittlungen habe man diesen Fakt aber so nicht einbeziehen können, weil der Mann sein Aussehen verändert habe und das vorhandene Bildmaterial bei der Polizei alt gewesen sei. Ein Urteil wird am Mittwoch kommender Woche erwartet. (dpa)
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