Uhu-Urteil gefällt: Der rheinische Kreis Düren muss neu über ein zum Schutz von Uhus erlassenes Tempolimit auf einer Landstraße entscheiden.

Uhu-Urteil gefällt: Der rheinische Kreis Düren muss neu über ein zum Schutz von Uhus erlassenes Tempolimit auf einer Landstraße entscheiden. Die Straßenverkehrsbehörde habe sich bei der Anordnung von Tempo 50 auf dem betroffenen Teilstück nicht einfach auf eine Vereinbarung mit Umweltverbänden berufen dürfen, urteilte am Dienstag das Aachener Verwaltungsgericht.
Im Zuge der 2005 getroffenen Vereinbarung hatten Naturschützer auf Rechtsmittel gegen den Ausbau der Strecke verzichtet, wenn im Gegenzug zum Schutz der Uhus ein Tempolimit angeordnet und eine Radarfalle installiert wird. (Az. 2 K 1352/11)
Gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung hatte eine Temposünderin geklagt, die wie zahlreiche andere Autofahrer in die Radarfalle geraten war. Das Gericht wandte sich nicht gegen das Tempolimit an sich, sondern bemängelte die Art und Weise des Zustandekommens. Die Verwaltungsrichter befanden in ihrem nicht rechtskräftigen Urteil, bei der Festsetzung von Höchstgeschwindigkeiten räume die Straßenverkehrsordnung einen Entscheidungsspielraum ein.
Dieses sogenannte Ermessen hätte der Kreis Düren eigenständig ausüben und eine "eigene freie Entscheidung" über die Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße treffen müssen. Ob die Höchstgeschwindigkeit auf der Teilstrecke künftig 30, 50 oder wie früher 70 Stundenkilometer beträgt, bleibt demnach der Entscheidung des Kreises überlassen. Dabei hielt es das Gericht in seinem Urteil durchaus für vertretbar, zum Schutz der Uhus die Höchstgeschwindigkeit an dieser Stelle zu begrenzen - am ganzen Tag oder womöglich nur auf die Nachtzeit begrenzt. (afp, AZ)
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