Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: Urteil: Ein Jahr auf Bewährung für falsche Germanwings-Angehörige

Prozess
26.10.2016

Urteil: Ein Jahr auf Bewährung für falsche Germanwings-Angehörige

Die Germanwings-Maschine war im März 2015 verunglückt. Eine Frau soll sich sich als Angehörige ausgegeben haben um Freiflüge zu erschleichen. Nun hat das Gericht entschieden.
Foto: Sebastien Nogier, dpa (Archiv)

Eine Frau soll sich nach dem Germanwings-Absturz als Angehörige ausgegeben und Freiflüge erschlichen haben. Nun hat das Kölner Amtsgericht entschieden.

Nach dem Germanwings-Absturz soll sich eine Frau als Angehörige ausgegeben und so Freiflüge erschlichen haben. Das Kölner Amtsgericht hat sie am Mittwoch per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen zweifachen Betrugs verurteilt. Die Angeklagte war zum Prozessauftakt am Mittwochmorgen wegen Krankheit nicht erschienen. Daraufhin hätten sich Richter und Staatsanwalt auf den Strafbefehl geeinigt, sagte ein Gerichtssprecher. 

Frau soll sich als Cousine eines Opfers ausgegeben haben

Die Lufthansa hatte Angehörige der Opfer nach dem Unglück mit 150 Toten zur Absturzstelle gebracht und ihnen Flug, Unterkunft und Verpflegung bezahlt. Die aus dem Kreis Höxter stammende 35-Jährige soll sich als Cousine eines Opfers ausgegeben haben.

Laut Anklage ließ sie sich zweimal auf Kosten der Lufthansa nach Marseille fliegen, wo sie in einem gehobenen Hotel untergebracht wurde. Dabei wurde sie jeweils von einem Bekannten und einmal auch zusätzlich von ihren beiden Kindern begleitet. Insgesamt entstand dem Unternehmen so ein Schaden von rund 16 000 Euro. 

Nach Krankmeldung der Angeklagten: Amtsgericht entscheidet per Strafbefehl

Erst unmittelbar vor Beginn des Prozesses sei im Gericht ein Attest der Angeklagten eingegangen, sie liege im Krankenhaus, sagte der Gerichtssprecher. In solchen Fällen sei ein Strafbefehl am Amtsgericht ein übliches Mittel, um Verfahren zu beenden. So könnten Zeit und Kosten gespart werden. "Es ist jetzt an der Angeklagten zu entscheiden, ob sie den Strafbefehl akzeptiert", erklärte der Sprecher. Die Frau habe ab der Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen - tut sie das nicht, wird das Urteil rechtskräftig. 

Die Germanwings-Maschine war am 24. März 2015 auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Der Copilot hatte das Flugzeug absichtlich gegen einen Felsen gesteuert. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.